Skip to main content

Zurückgelassenen

Nach dem Seearbeitsübereinkommen 2006 müssen Reeder eine Versicherung für die Unterstützung von an Bord zurückgelassenen Seeleuten abschließen. 

Auf allen Schiffen, deren Flaggenstaaten das Seearbeitsübereinkommen ratifiziert haben und für die die Regelungen gelten, muss die Versicherungsbescheinigung in englischer Sprache an Bord ausgehängt werden. (Eine Liste der Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, findet ihr unter http://www.ilo.org/global/standards/maritime-labour-convention/database-ratification-implementation/lang--en/index.htm.

Das Wichtigste in Kürze:

Wenn ihr befürchtet, zurückgelassen zu werden, beschwert euch sofort. Wenn euer Reeder nicht reagiert, wendet euch an die Versicherungsgesellschaft.

Der Fall einer Zurücklassung ist gegeben, wenn der Reeder:

  • nicht für die Kosten der Heimschaffung der Seeleute aufkommt; oder
  • Seeleute ohne ausreichenden Unterhalt und Unterstützung im Stich lässt; oder
  • seinen Verpflichtungen gegenüber den Seeleuten auf andere Weise einseitig nicht nachkommt, beispielsweise indem er ihnen mindestens zwei Monate lang die ihnen zustehenden Heuern vorenthält.

Die Versicherung kommt bis zu vier Monate für ausstehende Heuern und Ansprüche, die euch gemäß eurem Beschäftigungs- oder Kollektivvertrag zustehen, auf. Wartet deshalb nicht zu lange! Wenn ihr eure Ansprüche erst nach sechs Monaten geltend macht, werden euch nur vier Monatsheuern ausbezahlt.

Die Versicherung übernimmt ferner vertretbare Aufwendungen, unter anderem für die Heimschaffung, erforderliche Kleidung, Unterkunft, Trinkwasser, für das Überleben an Bord benötigten Treibstoff und jegliche medizinische Betreuung. Sie gilt vom Zeitpunkt der Zurücklassung bis zur Ankunft am Heimatort.

Die Versicherer der International Group of P&I Clubs haben rund um die Uhr besetzte Notruf-Hotlines eingerichtet. Die genauen Informationen sind auf der Versicherungsbescheinigung angegeben, die öffentlich einsehbar sein muss. Überprüft sie sofort. Wenn ihr an ihrer Echtheit zweifelt oder befürchtet, zurückgelassen zu werden, wählt umgehend die Notrufnummer.

Versicherungsclubs der IG of P&I Clubs: