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ITF-Grundsatzerklärung zum gegenseitigen Respekt

Wie wir unseren gegenseitigen Respekt zum Ausdruck bringen

 

Die ITF lehnt jede Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Nationalität, Rasse oder Überzeugungen ab.

Wir setzen uns für die Schaffung und Pflege eines Arbeitsumfelds ein, das auf Würde und gegenseitigem Respekt basiert. Die ITF und die ihr angeschlossenen Gewerkschaften können Verhaltensweisen, die die Würde oder das Selbstbewusstsein eines Individuums untergraben oder ein Klima schaffen, das Einschüchterung, Feindseligkeit, Beleidigungen oder persönlichen Verletzungen Vorschub leistet, weder gutheißen noch tolerieren. Dies gilt für alle Delegierten (männlichen und weiblichen Geschlechts) ebenso wie sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ITF-Sitzungen, -Aktivitäten und geselligen Anlässen überall auf der Welt.

Als Arbeitgeber ist die ITF gesetzlich ebenso wie moralisch verpflichtet, ihre Beschäftigten vor jeder Form der Belästigung, missbräuchlichen Handlungen oder ähnlichen, nicht hinnehmbaren Verhaltensformen zu schützen. Dies gilt weltweit. Es gilt ebenso für gesellige Anlässe, bei denen ITF-Mitarbeiter/innen im Rahmen ihrer Tätigkeit teilnehmen und die ITF als Arbeitgeber haftet.

ITF-Mitarbeiter/innen sind aufgefordert, alle Vorfälle von Belästigung und Missbrauch zu melden.