Der Unterausschuss für die Umsetzung der IMO-Instrumente (III) befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung aller IMO-Instrumente. Bei der Einhaltung der IMO-Instrumente stellen die Um- und Durchsetzung durch die Mitgliedsstaaten seit langem eine Herausforderung dar. Ohne ein allgemein gültiges tragfähiges Verfahren und System können gute Gesetze nichts ausrichten. Ziel des Unterausschusses ist es, verbindliche Bestimmungen für Flaggen-, Hafen- und Küstenstaaten zu entwickeln und zu verbessern, um die wirksame Umsetzung der IMO-Instrumente zu unterstützen. Konkret geht es um den Code für die Umsetzung der IMO-Instrumente (III-Code).
Zum Aufgabenbereich des Unterausschusses gehören die Analyse konsolidierter zusammenfassender Auditberichte im Rahmen des verbindlichen Auditsystems der IMO-Mitgliedsstaaten (IMSAS), die Analyse von Schiffsunfällen und die Veröffentlichung der aus Vorkommnissen auf See gezogenen Erkenntnisse und die Überprüfung der Verfahren für die Hafenstaatkontrolle (PSC) sowie der Leitlinien für die Besichtigung und Zeugniserteilung einschließlich der Prüfungsrichtlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC).
Für Flaggenstaaten sollten die Besichtigung und Zeugniserteilung weltweit vereinheitlicht werden. Für Hafenstaaten sollte ein einheitliches Verfahren für die Hafenstaatkontrolle geschaffen werden. Für Küstenstaaten sollten die internationalen Instrumente in Anbetracht der internationalen Ausrichtung des Seeverkehrs bei Unfällen oder Vorkommnissen auf See in Ergänzung zu den Bestimmungen ihrer eigenen Gerichtsbarkeit greifen. Das IMSAS dient ferner dazu, die Einhaltung der Bestimmungen durch ein Land zu beurteilen, um eine einheitliche Umsetzung zu verbessern.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der IMO-Instrumente große Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute an Bord hat, von der Sicherheitsausrüstung bis zu den Ruhezeiten, um nur einige zu nennen. Die ITF setzt sich dafür ein, dass die wirksame Um- und Durchsetzung der IMO-Instrumente weltweit durch angemessene Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle erreicht und unterstützt wird, um die Sicherheit sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten zu schützen.