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Rechtsausschuss (LEG)

Der Rechtsausschuss (LEG) befasst sich mit allen Rechtsangelegenheiten, einschließlich Haftungs-, Entschädigungs- und Wiedergutmachungsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb ergeben, wie z. B. im Falle der Zurücklassung von Seeleuten, zur Gewährleistung der gerechten Behandlung von Seeleuten bei Schiffsunglücken, bei Vorfällen und Unfällen im Bereich der Meeresverschmutzung, Ansprüchen von Passagieren, Wrackbergung oder Meereskriminalität. Angesichts der Tatsache, dass multinationale Akteure im Schifffahrtssektor tätig sind, sind die Entwicklung und Umsetzung allgemeingültiger gesetzlicher Maßnahmen unerlässlich, um die Sicherheit der Seeleute zu schützen und niemanden zu kriminalisieren.

Darüber hinaus schafft die Einführung modernster Technologien noch nie dagewesene Ansprüche. Die Branche muss darauf vorbereitet sein, da andernfalls ein Großteil der sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Seeleute auf dem Spiel steht, was für die Seeschifffahrt zweifellos eine Gefahr bedeutet.

Die oben genannten Punkte begründen die wichtige Rolle des Rechtsausschusses für die ITF. Die ITF sorgt dafür, dass die Beschäftigten im maritimen Sektor dem Niveau der gesetzlichen Verantwortlichkeiten entsprechende Befugnisse haben, die die internationalen regulatorischen Rahmenbedingungen erfüllen.