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Der Kampf zur Beendigung der IUU-Fangtätigkeit

Gegen die Gefährdung von Menschen und Natur

Die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fangtätigkeit ("IUU"-Fangtätigkeit, nach dem englischen Ausdruck "illegal, unreported and unregulated") ist eine der größten Bedrohungen für die Gesundheit der Fischbestände und Meere unserer Welt – und zugleich für die Arbeitssicherheit von Fischereibeschäftigten.

Die IUU-Fangtätigkeit ist oft mit schweren Verstößen gegen Arbeits- und Menschenrechte verbunden, und dagegen kämpft die ITF.

Weltweit werden Fischbestände und die Ökosysteme der Meere in einem unhaltbarem Umfang ausgebeutet. Die steigende Nachfrage und sinkenden Fischbestände in Küstennähe führen dazu, dass Fangschiffe immer mehr Risiken eingehen und immer weiter hinaus aufs Meer fahren, um die verbleibenden Bestände zu erreichen.

IUU-Fangtätigkeit ist eine Bedrohung für:

  • das Leben und die Sicherheit von Fischereibeschäftigten auf See
  • Löhne und Arbeitnehmer/innenrechte von Fischereibeschäftigten
  • die Umwelt und unsere Ernährungsgrundlagen
  • die verantwortliche Fischereiwirtschaft, die nicht dagegen konkurrieren kann
  • Nationen und öffentliche Dienste (wegen Steuerhinterziehung).

Die IUU-Fangtätigkeit kann zum Zusammenbruch ganzer Fischbestände führen und genießt einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber verantwortungsbewussten Akteuren, die sich an die Regeln halten.

Diese Regeln sind in folgenden Dokumenten niedergelegt:

  • Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)
  • Internationaler Aktionsplan zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht regulierten und nicht angemeldeten Fangtätigkeit (IPOA-IUU).

Laut diesen Bestimmungen

  • muss jedes Land die Verantwortung für IUU-Fangtätigkeit in seinem eigenen Rechtsgebiet übernehmen.
  • tragen Flaggenstaaten Verantwortung für die Kontrolle der Schiffe, die unter ihrer Flagge fahren, um die Einhaltung von Bestimmungen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Fischbeständen auf hoher See zu gewährleisten.

IUU-Fangtätigkeitund die Verantwortung von Flaggenstaaten

Es besteht ein gefährlicher und weit verbreiteter Zusammenhang zwischen IUU-Fangtätigkeit und Billigflaggen (Flags of Convenience – FOC).

Der erste Schritt zur Eliminierung der IUU-Fangtätigkeit ist die Abschaffung des Systems, das den Betrieb von Billigflaggen in immer größerem Umfang zulässt.

Alle betroffenen internationalen Organisationen und Stakeholder müssen zusammenarbeiten, um Lücken im internationalen Recht zu schließen. Zu Beginn bedarf es dabei einer Einigung über die Definition der "echten Verbindung zwischen den Eigentumsverhältnissen und der Flagge eines Schiffs".

Schluss mit regelmäßigem Umflaggen

Gegenwärtig gibt es kein internationales Gesetz, das den Mindestzeitraum festlegt, den ein Schiff unter einer bestimmten Flagge fahren muss. Das Ergebnis ist oft regelmäßiges Umflaggen, wobei Besitzer ihre Schiffe in nur 24 Stunden ohne jegliche behördliche Prüfung ihrer Aktivitäten neu registrieren können.

So wechseln Schiffe von einem Flaggenstaat zum anderen, nutzen Fangquoten aus und vermeiden Identifizierung und Rechenschaft. Die Schließung von Gesetzeslücken rund um Billigflaggen und die Gewährleistung transparenter Besitzverhältnisse würden ein solches Umflaggen sehr viel schwieriger machen.

IUU-Fangtätigkeitund Menschen- und Gewerkschaftsrechte

Es besteht ein starker Zusammenhang zwischen IUU-Fangtätigkeit und Verstößen gegen die Menschenrechte.

Solche Verstöße nehmen viele Formen an, wie z. B.:

  • extreme körperliche Gewalt gegen Besatzungsmitglieder
  • Sklavenarbeit
  • systematische Unterschlagung von Löhnen für Fischereibeschäftigte durch Besitzer und Vermittler
  • monatelang auf unsicheren Schiffen hinterlassene Besatzungen, die keine Heuern erhalten und auf karitative Hilfe angewiesen sind, um zu überleben.

Fischereibeschäftigte werden routinemäßig gezwungen, unter Bedingungen zu arbeiten, die in anderen Branchen vollkommen inakzeptabel wären. Oft beschweren sie sich nicht, weil man ihre Familien bedroht oder sie zu viel Angst davor haben, auf eine schwarze Liste gesetzt zu werden.

Wenn Schiffe eine Fanggenehmigung erhalten, sollten die betreffenden Staaten und regionalen Fischereiorganisationen gewisse Standards wie z. B. das IAO-Übereinkommen 188 über die Arbeit im Fischereisektor berücksichtigen.

Definition der IUU-Fangtätigkeit

Illegale Fangtätigkeit bezieht sich auf Schiffe, die:

  • ohne Genehmigung des Staats fischen, in dessen Hoheitsgewässern sie sich befinden.
  • gegen die Gesetze und Bestimmungen des zuständigen Staates verstoßen.
  • Erhaltungs- und Bewirtschaftungsvorschriften der zuständigen regionalen Fischereiorganisation ignorieren.
  • gegen nationale und/oder internationale Gesetze und Verpflichtungen verstoßen.

Nicht angemeldet bezieht sich auf Fangtätigkeit, die nicht gemeldet oder falsch gemeldet wurde:

  • an die nationale Behörde, in Verletzung ihrer Gesetze und Bestimmungen
  • an die regionale Fischereiorganisation, in Verletzung ihrer Meldeverfahren.

Nicht reguliert bezieht sich auf Fangtätigkeit

  • in den Gewässern einer regionalen Fischereiorganisation mit Schiffen, die a) ohne Nationalität fahren, b) unter der Flagge eines Staats fahren, der nicht Mitglied dieser Organisation ist, oder c) die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsvorschriften einer regionalen Fischereiorganisation missachten.
  • in Gewässern ohne Schutz durch Erhaltungs- und Bewirtschaftungsvorschriften, in denen der Fischfang internationale Gesetze zur Erhaltung der lebenden Meeresressourcen verletzt.

Links zu relevanten Websites rund um die IUU-Fangtätigkeit

Informiert euch über IUU-Fangtätigkeit und regionale Fischereiorganisationen sowie die bestehenden schwarzen Listen der IUU-Schiffe:

Schwarze Listen:

Kombinierte Liste der IUU-Schiffe

Greenpeace

Fiskeridirektoratet (Norwegisches Fischereidirektorat)

Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC)

Interamerikanische Kommission für Tropischen Thunfisch(IATTC)

Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) hat eine weiße Liste von Fangschiffen erstellt, die eine Genehmigung für den Fang des Südlichen Blauflossenthuns besitzen.

Weitere Ressourcen:

Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, FAO

Stop Illegal Fishing, eine Nonprofit-Organisation, deren Arbeit sich auf Afrika konzentriert

Koalition der legalen Fischer von Schwarzem Seehecht (COLTO)

Organisation für die Fischerei im Nordwest-Atlantik(NAFO)

Kommission für die Fischerei im Nordost-Atlantik(NEAFC)

Uilapesca