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Erklärung zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivverhandlungen in der Meeresfrüchteindustrie

NACHRICHTEN 12 Jun 2019


Mitbestimmungs- und Sozialausschussmodelle für Arbeitnehmer*innen sind keine konstruktiven Maßnahmen zur Anerkennung des Rechts der Beschäftigten auf gewerkschaftliche Organisierung. Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) und der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) sehen in diesen Mechanismen, die im Allgemeinen mit der Unterstützung von Unternehmen oder Nicht-Regierungs- bzw. zivilgesellschaftlichen Organisationen eingerichtet werden, einen Versuch, rechtmäßige und unabhängige Organisierungsbestrebungen von Beschäftigten zu umgehen.

Die Rechte der Beschäftigten auf gewerkschaftliche Organisierung und Kollektivverhandlungen sind Grundrechte und also solche in den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) definiert und in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung verankert. Mitbestimmungs- und Sozialausschussmodelle für Arbeitnehmer*innen sind ein Angriff auf die Grundprinzipien der unabhängigen Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen und erwecken nur den Anschein von Vertretungsstrukturen. Sie bieten Unternehmen in unseren Augen eine weitere Möglichkeit, in ihren "Corporate Social Responsibility"-Berichten zu behaupten, dass Arbeitnehmermitbestimmung eine seriöse Vertretung ihrer Beschäftigten gewährleistet, ohne dass Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen mit einer Gewerkschaft tatsächlich praktiziert würden.

Unternehmen können und müssen die Rechte der Arbeitnehmer*innen auf Vereinigungsfreiheit, die Gründung von und den Beitritt zu unabhängigen Gewerkschaften sowie Kollektivverhandlungen mit der Unternehmensleitung – freiwillig und explizit – anerkennen. Das ist echte Mitsprache von Beschäftigten.

Mitbestimmungs- und Sozialausschussmodelle für Arbeitnehmer*innen sind kein Ersatz für die schriftliche Zustimmung von Unternehmen, die Vereinigungsfreiheit und das Recht ihrer Angestellten bzw. der Angestellten ihrer Auftragnehmer auf Kollektivverhandlungen im Einklang mit anerkannten internationalen und IAO-Normen zu unterstützen.

Unternehmen müssen rechtmäßige und unabhängige Gewerkschaften anerkennen, die ihre Belegschaften und die Beschäftigten in ihren Lieferketten vertreten, und mit diesen Arbeitnehmer*innen in gutem Glauben einen verbindlichen Vertrag aushandeln, in dem alle Löhne und Gehälter, Leistungen und Beschäftigungsbedingungen festgelegt sind.

Die ITF und der IGB appellieren mit Nachdruck an die Fisch- und Meeresfrüchtebranche, einen auf Arbeitnehmer*innenrechten basierenden Ansatz zu verfolgen, der sicherstellt, dass die Rechte der Beschäftigten in diesem Sektor durch Gesetze und Kollektivverträge geschützt sind.

Unabhängig von der nationalen Gesetzgebung der Länder appellieren wir an die Akteure der Branche, mindestens die folgenden Punkte zu unterstützen:

  • Umfassender Schutz aller Rechte der Beschäftigten auf Organisierung und Kollektivverhandlungen, wobei der erste Schritt im Eintreten für die Ratifizierung und Umsetzung der IAO-Übereinkommen 87 und 98 durch alle Länder bestehen muss, in denen eine Fisch- und Meeresfrüchtebranche existiert.
  • Ratifizierung und effektive Umsetzung des IAO-Übereinkommens 188 über die Arbeit in der Fischereiwirtschaft zum umfassenden Schutz der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Fischereibeschäftigten.
  • Ratifizierung des Protokolls zum Übereinkommen 29 aus dem Jahr 2014 zur effektiven Verhinderung und Beseitigung von Zwangsarbeit in der Fischereiwirtschaft.
  • Arbeitnehmerzentrierte Lösungen, die Gewerkschaften und von Beschäftigten geleitete Organisationen in den Mittelpunkt stellen und ihnen eine führende Rolle bei Initiativen für die Überwachung und Einhaltung von Vorschriften in der Fisch- und Meeresfrüchteindustrie einräumen.
  • Fortsetzung der Maßnahmen und Zusammenarbeit von UN-Behörden, IAO, FAO und UNODC zur Entwicklung internationaler Normen, an denen sich Regierungen und Unternehmen bei ihren Maßnahmen zur Ausmerzung von Menschenrechtsverletzungen und zur Gewährleistung menschenwürdiger Beschäftigungsbedingungen im Sektor orientieren können.
  • Anerkennung der Prämisse, dass multinationale Unternehmen gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), der IAO-Erklärung zu multinationalen Unternehmen und den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen dazu verpflichtet sind, Menschenrechte zu achten. Die Sorgfaltspflicht im Hinblick auf das Recht auf Kollektivverhandlungen bedeutet, dass Unternehmen darauf vorbereitet sein müssen, im Rahmen vielfältiger Strukturen zu verhandeln, auch in Ländern, wo in Gesetz und Praxis kein klar definierter Rahmen für Verhandlungen existiert, was auch Verhandlungen mit unabhängigen Vertretungsorganisationen wie dem ITF-Netzwerk für die Rechte von Fischereibeschäftigten (Fishers' Rights Network - FRN) einschließt.

 

Für weitere Informationen steht Luke Menzies unter der Telefonnummer (+61433) 889 844 oder der E-Mail-Adresse menzies_luke@itf.org.uk zur Verfügung.
 

Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) ist ein globaler Gewerkschaftszusammenschluss, dem 331 nationale Gewerkschaftsverbände in 163 Ländern angehören, die insgesamt 207 Millionen Beschäftigte vertreten. Der IGB verfolgt die Prinzipien der Gewerkschaftsdemokratie und gewerkschaftlichen Unabhängigkeit und verteidigt Arbeitnehmerrechte und -interessen durch die internationale Zusammenarbeit der Gewerkschaften, globale Kampagnen und Lobbyarbeit bei den großen globalen Institutionen.

Das Fishers' Rights Network (FRN) ist die einzige unabhängige Gewerkschaft für Fischereibeschäftigte in Thailand und ist ein nationales ITF-Projekt in der Region Asien/Pazifik.

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