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Hilfeleistungen für Beschäftigte

Erwerbstätige Menschen müssen dabei unterstützt werden, die zur Kontrolle der Ausbreitung von Covid-19 erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. 

Dazu gehört der Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, sich krank zu melden und zu Hause zu isolieren.

Dies muss auch für Gelegenheitsarbeiter*innen, Vertragsbeschäftigte und Arbeitskräfte in informellen und prekären Beschäftigungsverhältnissen gelten, die andernfalls trotz Erkrankung zur Arbeit gehen würden aus Angst, ihr Einkommen zu verlieren oder später nicht mehr eingesetzt zu werden. 

Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Für jeden Arbeitsplatz muss ein Plan für den Umgang mit Covid-19 vorhanden sein, der die folgenden Maßnahmen beinhaltet: 

  • Aufklärung, Fortbildung und Unterstützung im Hinblick auf lokale Maßnahmen zur Infektionskontrolle – und geeignete Hilfsmittel und Einrichtungen, um dies in die Praxis umzusetzen;
  • geeignete Hygienemaßnahmen;
  • soziale Distanzierung und Isolierung;
  • wo praktikabel, Ermöglichung von Heimarbeit;
  • Sicherstellung von Verfahren zur Meldung von Kritik und Bedenken, die die Beschäftigten zu solchen Meldungen ermutigen und sicherstellen, dass sie deswegen nicht diskriminiert werden oder negative Konsequenzen befürchten müssen;
  • Vorkehrungen für Beschäftigte, die aufgrund von Infektionskontrollmaßnahmen der Arbeit fernbleiben müssen;
  • bezahlter Sonderurlaub für bestätigte Fälle, Selbstisolation bei Kontakt mit bestätigten Fällen bis zum Vorliegen der Testergebnisse, Selbstisolation nach der Rückkehr aus bestimmten Gebieten;
  • ein Notfallplan für den Fall, dass Gesundheitsbehörden Schulen und Betriebe schließen und öffentliche Veranstaltungen untersagen, um zu gewährleisten, dass erwerbstätige Menschen sich um Kinder oder sonstige abhängige Familienangehörige kümmern können. 

Arbeitsplätze mit hohem Risiko

Menschen, die im Rahmen ihrer Arbeit Kontakt zur Öffentlichkeit haben, z. B. im öffentlichen Verkehrssektor, unterliegen einem erhöhten Übertragungsrisiko. Es müssen geeignete Maßnahmen vorhanden sein, um sie vor einer Infektion zu schützen. 

Dazu gehört der Schutz der Arbeitsplätze vor Belästigung, Mobbing und weiteren Folgen der gesteigerten Angst, die in breiten Teilen der Öffentlichkeit herrscht.