Skip to main content

Keine Abstriche an der Hafenarbeiterklausel: Vereinbart ist vereinbart!

NACHRICHTEN 10 Jan 2020

Vertreter*innen von Hafengewerkschaften, Vertrauensleute und Jurist*innen aus zehn Ländern kamen gestern in Rotterdam (Niederlande) zusammen, um durch die Bildung eines internationalen Teams von Rechtsbeiständen Maßnahmen gegen Unternehmen vorzubereiten, die die Klausel nicht einhalten, und so ihre ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.

Die neue Vereinbarung war im Februar 2018 von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen aus der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) und dem International Maritime Employers Committee (IMEC) unterzeichnet worden. Die geänderte Klausel (Artikel 4 über nicht von Seeleuten durchzuführende Tätigkeiten, die so genannte "Hafenarbeiterklausel"), die für alle von der ITF genehmigten Verträge gilt, trat weltweit im selben Monat in Kraft, mit Ausnahme von Europa und Kanada.

Europa und Kanada wurden auf die ausdrückliche Bitte von Arbeitgebern bis zum Inkrafttreten der Klausel fast zwei zusätzliche Jahre – bis zum 1. Januar 2020 – eingeräumt, um sich auf die neuen Bestimmungen vorzubereiten.

Trotz dieses Entgegenkommens weigern sich einige Unternehmen, die Hafenarbeiterklausel einzuhalten. Statt Laschgangs unter Vertrag zu nehmen, warteten sie ab, bis die Klausel in Kraft trat, um nun zu behaupten, dass ihre Umsetzung unmöglich sei.

Arbeitnehmervertreter*innen in Europa (ETF) und weltweit (ITF) missbilligten heute dieses Verhalten als nicht hinnehmbar.

"Die Hafenarbeiterklausel wurde im Interesse der Gesundheit und Sicherheit von Seeleuten und Hafenbeschäftigten vereinbart. Ihre Umsetzung hinauszuschieben, gefährdet sichere Arbeitsbedingungen und stellt einen Verstoß gegen die Vereinbarung dar," kritisierte Terje Fenn-Samuelsen, der Vorsitzende der ETF-Sektion Häfen, das Verhalten der Arbeitgeber.

"Die seit 1. Januar geltende Hafenarbeiterklausel ist in zweierlei Hinsicht wichtig: Sie gewährleistet, dass die Arbeit auf sichere Weise von Hafenbeschäftigten erledigt wird, und sie sorgt dafür, dass Seeleute nicht mehr dazu verpflichtet werden, eine Tätigkeit durchzuführen, die laut Kollektivvertrag nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Ich bin überrascht, dass Reeder – die seit mehr als zwei Jahren wussten, dass dies bevorstand – sie immer noch nicht anerkennen," so Fenn-Samuelsen.

Niek Stam, der zweite stellvertretende Vorsitzende der ITF-Sektion Häfen, erklärte, die Einhaltung sei für Seeleute und Hafenbeschäftigte gleichermaßen wichtig.

"Die Hafenarbeiterklausel garantiert sichere Arbeitsbedingungen für Seeleute und Hafenbeschäftigte. Sie schreibt fest, dass Lascharbeiten von ausgebildeten Hafenbeschäftigten durchzuführen sind! Die Gewerkschaften befürworten die neue Hafenarbeiterklausel und sind bereit, sie zu verteidigen. Vereinbart ist vereinbart, und eine Unterschrift ist rechtsverbindlich," bekräftigte Stam.

"Die Vereinbarung wurden von beiden Seiten ausgehandelt und unterzeichnet. Jetzt müssen sich auch alle daran halten. Die von der ITF vertretenen Gewerkschaften Europas und Kanadas werden ihrerseits ihre Zusagen erfüllen, und dasselbe wird von den Unternehmen erwartet," so Stam. 

Ein internationales Team von juristischen Berater*innen wurde gebildet, um dafür zu sorgen, dass die Unternehmen die Klausel auch wirklich einhalten. Verzögerungstaktiken werden nicht geduldet, und derzeit werden die notwendigen rechtlichen Maßnahmen vorbereitet, um die Einhaltung der Vereinbarung sicherzustellen. 
 

Für weitere Informationen bitte eine E-Mail an media@itf.org.uk schicken.

Post new comment

Restricted HTML

  • Allowed HTML tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Lines and paragraphs break automatically.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.

VOR ORT