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Zugang zu Dauermedikation für Seeleute

NACHRICHTEN 12 May 2020

Die Covid-19-Krise hat die globale Seeschifffahrt zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Schifffahrtsindustrie sowie viele weitere internationale Organisationen kämpfen unermüdlich für die Würdigung der Arbeit und des Einsatzes unserer Seeleute zur Versorgung der Weltbevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, wie Lebensmitteln, Medikamenten und Treibstoffen.

Die Regierungen sind dazu aufgefordert worden, Seeleute als systemrelevante Arbeitskräfte anzuerkennen und Einschränkungen zu lockern, die ihre Ein- und Ausschiffung oder ihre umgehende medizinische Versorgung im Bedarfsfall behindern. Es besteht Hoffnung, dass sich die Situation in naher Zukunft verbessern wird.

Von Hunderten von Seeleuten wurde und wird die vorgesehene Dienstzeit an Bord bereits überschritten, und dies hat Auswirkungen auf ihr psychische und physische Gesundheit. Durch den verlängerten Aufenthalt an Bord können sie möglicherweise zudem Probleme haben, Verschreibungen für langfristig einzunehmende Medikamente zu beschaffen bzw. zu verlängern.

Angesichts der Unsicherheit und der Zeit, die die Lösung der aktuellen Probleme beim Austausch von Schiffsbesatzungen in Anspruch nimmt, müssen Seeleute um die unverzügliche Bereitstellung von notwendigen Dauermedikationen bitten, damit diese als lebensnotwendige Güter besorgt und geliefert werden können.

Die Gesetzeslage ist von Land zu Land unterschiedlich und es ist nicht immer möglich, bestimmte Arten von Medikamenten zu beschaffen, Wiederholungsrezepte zu verwenden oder elektronische Rezepte für gültig zu erklären, insbesondere bei den derzeitigen Restriktionen. Deshalb sollten Seeleute, deren Vorrat an wichtigen persönlichen Medikamenten zur Neige geht, Folgendes tun:

  1. Den Kapitän informieren, dass sie ein Wiederholungsrezept brauchen und genaue Angaben zu dem benötigten Medikament machen, einschließlich der korrekten Dosierung, damit das Schiff die Anfrage an den Hafenagenten weiterleiten kann und den Hafenbehörden die notwendigen Informationen zur Beschaffung des Medikaments geben kann.
  1. Wenn möglich vor der Ankunft in einem Hafen ein elektronisches Rezept von ihrem Hausarzt beschaffen oder eine Kopie des Rezepts (wenn vorhanden) abgeben, damit der Hafenagent prüfen kann, ob es für den Kauf des Medikaments als gültig anerkannt wird.
  1. Eine*n ITF-Inspektor*in, ein Seeleutezentrum oder eine Seeleutemission kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten und sie darum zu bitten, das Medikament zu kaufen und ihnen zuzustellen, falls die Angelegenheit vertraulich behandelt werden soll und sie nicht wünschen, dass die Schiffsverwaltung davon erfährt (dabei ist zu beachten, dass die Tätigkeit von Seeleutezentren und -missionen angesichts der aktuellen Restriktionen stark eingeschränkt ist).
  1. Wenn möglich, die Lieferung aus ihrem Wohnsitzland anfordern. Bei den aktuellen Restriktionen ist es allerdings möglich, dass die Lieferung sich verzögert und das Schiff vor der Zustellung des Medikaments ausläuft. Die Zustellung von Paketsendungen kann je nach Land und den Richtlinien des jeweiligen Unternehmens zur Covid-19-Prävention außerdem Quarantänevorschriften unterliegen.

Die Gesundheit der Seeleute hat Vorrang. Wer Hilfe braucht, um notwendige Medikamente zu beschaffen, sollte sofort handeln. Bei Bedenken oder Beratungsbedarf stehen die folgenden Kontaktstellen zur Verfügung: seafsupport@itf.org.uk oder www.seafarerhelp.org  

 

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