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Regularisierungsprogramm für zugewanderte Arbeitskräfte wird begrüßt – erhebliche Schwachstellen müssen jedoch vor dem Inkrafttreten beseitigt werden

NACHRICHTEN 07 Dec 2021

In seiner Reaktion auf die heutige Ankündigung der irischen Justizministerin Helen McEntee über die Bedingungen einer Regelung für die schätzungsweise 17.000 Beschäftigten ohne Papiere in Irland erklärte Michael O'Brien, der Leiter der Kampagne der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) im Fischereisektor:

“Diese Regelung wird Tausenden von Beschäftigten ohne Papiere, darunter auch Wanderarbeitskräften im Fischereisektor, nach Jahren der Unsicherheit einen klaren Weg zur Legalisierung ihres Status eröffnen. Sie wird zu Recht von vielen begrüßt werden.

“Ich habe jedoch die Einzelheiten der Ankündigung von Minister McEntee aufmerksam zur Kenntnis genommen, und leider bleiben mögliche Schwachstellen – auf die die ITF schon seit Monaten hinweist – unberücksichtigt.

“Viele nicht angemeldete Fischereibeschäftigte werden sich vor allem die Frage stellen, ob sie einen Antrag stellen sollen, weil sie sich damit den Behörden preisgeben. Sie müssen zudem das Risiko abwägen, einen Antrag zu den beträchtlichen Kosten von 550 Euro zu stellen, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen bei strenger Auslegung möglicherweise nicht erfüllen.”

Die möglichen Schwachstellen

O'Brien führte drei Szenarien an, in denen Wanderarbeitskräfte im Fischereisektor und andere Personen, die sich seit vier Jahren oder länger im Land aufhalten, offenbar nicht unter die Regelung fallen.

“Erstens gibt es zugewanderte Fischereibeschäftigte, die irgendwann in das Atypical Work Permit Scheme aufgenommen wurden, aber im Verlauf der letzten vier Jahre keine Papiere mehr erhalten haben. Eine der Fallstudien, die auf der Website des Justizministeriums über die anspruchsberechtigten Personen vorgestellt werden, weist eine große Ähnlichkeit mit diesem Szenario auf, mit dem Unterschied, dass der betreffende Beschäftigte seit mehr als vier Jahren keine gültigen Papiere mehr besitzt. Das scheint sehr fragwürdig.

“Zweitens: Zugewanderte oder ehemalige Fischereibeschäftigte, die über ein befristetes Visum verfügen, das in der Regel an ihre Aufnahme in das nationale Leitsystem für mutmaßliche Opfer des Menschenhandels oder an laufende oder anhängige Fälle der Workplace Relations Commission gebunden ist. Je nach Ausgang des Verfahrens können sie aufgefordert werden, Irland zu verlassen, wenn sie das Regularisierungsprogramm nicht in Anspruch nehmen können.

“Schließlich gibt es den Fall derjenigen, die in das Atypical Work Permit Scheme aufgenommen wurden und bis heute in diesem Programm verblieben sind. Diese Regelung ist an den jährlich zu erneuernden Sichtvermerk 1 (Visa Stamp 1) geknüpft, der den Fischereibeschäftigten an einen bestimmten Schiffseigner bindet. Es hat sich erwiesen, dass sie dadurch unterdrückerischen und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen ausgeliefert sind.

“So könnte es zu einem widersprüchlichen Szenario kommen, bei dem ein Fischereibeschäftigter, der seit mehr als vier Jahren über keine Papiere verfügt, die Aufnahme in das Regularisierungsprogramm beantragen kann, die mit dem zwei Jahre gültigen Sichtvermerk 4 und damit der Möglichkeit verbunden ist, den Arbeitgeber zu wechseln. Gleichzeitig muss ein anderer Fischereibeschäftigter, möglicherweise sogar auf demselben Schiff, der am Atypical Work Permit Scheme teilnimmt, ein vergleichsweise ungünstiges Visum in Kauf nehmen. Wir wissen von einer Reihe von Fischereibeschäftigten, die derzeit im Atypical Work Permit Scheme erfasst sind, deren Anträge auf den Sichtvermerk 4 vor kurzem vom Justizministerium abgelehnt wurden.

“Wäre die Regelung ausschließlich auf den Wohnsitz abgestellt worden, hätte dies die Dinge vereinfacht und die von mir geschilderten Schwachstellen ausgeräumt,” so O'Brien.

Im Namen der ITF war O'Brien Mitunterzeichner von zwei Briefen an den Minister, die vom Migrant Rights Centre of Ireland (Irisches Zentrum für Migrant*innenrechte) verfasst wurden und genau dies vorschlagen. Leider wurden die Briefe und unsere direkte Korrespondenz mit dem Minister nicht beantwortet.

“Einige kleine Anpassungen oder Klarstellungen in den nächsten vier Wochen könnten diese Schwachstellen noch beseitigen, bevor die Regelung im Januar in Kraft tritt. Andernfalls müssen die ITF und ihre Rechtsberater*innen alternative Wege zur Verbesserung der Situation der von uns vertretenen zugewanderten Fischereibeschäftigten prüfen,” schloss O‘Brian.

 

Kontakt: Michael O’Brien / o’brien_michael@itf.org.uk / +353872400331

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