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ITF begrüßt rumänisches Urteil gegen Wizz Air

NACHRICHTEN

Im Jahr 2014 wurden 19 Angestellte entlassen, kurz nachdem sie Wizz mitgeteilt hatten, dass sie eine Gewerkschaft zur Vertretung der Beschäftigten bei der Airline gegründet hatten. Diese Strafmaßnahme verstieß gegen internationale Normen zur Vereinigungsfreiheit und stand zudem im Widerspruch zur Empfehlung des Nationalen Rates der rumänischen Regierung für die Bekämpfung von Diskriminierung.

Ein Gericht der Vorinstanz urteilte im Jahr 2016 zugunsten der entlassenen Beschäftigten, aber Wizz legte auf höchster Ebene Berufung dagegen ein. Die Gewerkschaft Aerolimit Professional begrüßt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die die Grundrechte ihrer Mitglieder und weiterer Luftverkehrsbeschäftigter stärke.

Die ITF unterstützt die Aerolimit und ihre Mitglieder seit ihrer Gründung und wertet das Ergebnis als wichtiges Zeichen der Anerkennung rechtmäßiger Gewerkschaftstätigkeit. Insbesondere im Kontext der Leuchtturmkampagne der ITF bei Ryanair macht das Beispiel Aerolimit deutlich, dass Billigfluggesellschaften dieselben grundlegenden Arbeitsnormen anerkennen müssen wie jeder andere Arbeitgeber im Luftverkehrssektor auch.

 

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