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Die ITF-Sektion Zivilluftfahrt fordert Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Covid-19 ein

NACHRICHTEN 06 Apr 2020

Der Luftverkehrssektor kämpft angesichts der Coronavirus-(Covid-19)-Pandemie ums Überleben. Er kann diesen Kampf nicht alleine gewinnen. Wir müssen heute mutige Entscheidungen treffen, die die Zukunft der Branche und das Leben von Millionen von Fluggästen und Luftverkehrsbeschäftigten prägen werden. 

Im Luftverkehrssektor gibt es weltweit geschätzte 10,2 Millionen Beschäftigte. Die breiteren Lieferketten und verwandten Sektoren, die Dienstleistungen für den Luftverkehr erbringen oder von ihm abhängen, umfassen 65,5 Millionen Arbeitsplätze.

Die Flugkapazitäten sind bereits um über 40 Prozent zurückgegangen. Eine eingeschränkte Tätigkeit über drei Monate mit einer allmählichen Erholung im weiteren Jahresverlauf 2020 könnte die Fluggesellschaften 252 Milliarden US-Dollar kosten, was einem Rückgang der Passagiererträge um 44 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Diese Krise hat ihre Wurzeln in vielen der Probleme, die der Branche schon seit Jahrzehnten zusetzen, nämlich:

  • Überangebot an Billigflügen
  • Deregulierung und Konsolidierung
  • Unterauftragsvergabe und Fragmentierung der Beschäftigten
  • Schwerpunktsetzung auf Aktionärsprämien und Managergehältern
  • Verschlechterung von Bezahlung, Bedingungen und Arbeitsschutzregelungen.

Der Luftverkehr wird bei der wirtschaftlichen und sozialen Erholung von der Pandemie eine zentrale Rolle spielen. Als einziges wirklich globales Verkehrssystem hält es ganze Wirtschaftssektoren und viele Bereiche des Welthandels am Laufen. Millionen von Beschäftigten in der Lieferkette des Luftverkehrs werden schleunigst ihre Arbeit wieder aufnehmen müssen, um die wieder aufkommende Nachfrage zu erfüllen. Wir müssen die Beschäftigung im Luftverkehrssektor heute erhalten, schützen und verbessern, um die Wirtschaft und die Gesellschaft morgen wieder aufzubauen.

Der Luftverkehr hängt von langfristiger Planung ab. Schon Jahre vor der Realisierung der Nachfrage nach zusätzlichen Kapazitäten müssen Pilot*innen, Flugbegleiter*innen und alle anderen Beschäftigten ausgebildet, Flotten modernisiert und die Infrastruktur aufgebaut werden. Heutige Entscheidungen und Finanzierungszusagen mögen überambitioniert erscheinen, werden aber mit großer Wahrscheinlichkeit als maßvoll, zweckmäßig und notwendig in Erinnerung bleiben.

Wenn während dieser Krise angemessene Investitionen und Finanzmittel zur Sicherung der Branche ausbleiben, gefährdet dies auch den Kampf gegen den Klimawandel nach der Krise. Neue Flugzeugflotten können die CO2-Emissionen um 40 Prozent senken. Wir brauchen heute lebenswichtige Investitionen in die Zukunft der Branche und unser Klima.

Die einzige Lösung für diese Herausforderung besteht darin, dass die Regierungen in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Gewerkschaften die Führung übernehmen.

Die ITF ruft die Regierungen auf, mit den Gewerkschaften über die folgenden Punkte zu verhandeln:

1. Anerkennung des Luftverkehrs als öffentliches Gut, das Gewähr bietet für solide Leitungs-, Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen, Planung, Investitionen und gegebenenfalls öffentliches Eigentum;

2. Festlegung und Gewährleistung eines Mindestmaßes an Verkehrsverbindungen, Verhängung von Reiseverboten nur als letztes Mittel und Ausklammerung des Luftfrachtverkehrs aus allen Reisebeschränkungen;

3. Einrichtung dreigliedriger nationaler Luftverkehrsgremien, die mit Beschäftigten-, Regierungs- und Arbeitgebervertreter*innen besetzt sind, um Strategien zu entwickeln, Investitionen und Finanzinstrumente für die Reaktion auf die Krise zu koordinieren, die Versorgung mit Arbeitskräften zu planen und alle Luftverkehrsoperationen zu beaufsichtigen;

4. Sofortige Ausweitung des Anspruchs auf Urlaub im Krankheitsfall, Entgeltfortzahlung und Sozialschutzleistungen auf alle Beschäftigten, von formell und prekär Beschäftigten über die Beschäftigten in der Gig-Economy bis zu Arbeitskräften im informellen Sektor, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus;

5. Reduzierung der Unterauftragsvergabe und Auslagerung von Flughafendiensten und Arbeitsplätzen und, wo zweckdienlich, Beauftragung der Flughafenbehörden, alle Flughafenbeschäftigten, einschließlich ausgelagerter und Leiharbeitskräften, bei Bodenverkehrs-, Sicherheits-, Reinigungs- und weiteren Flughafendiensten, direkt zu verwalten und/oder zu beschäftigen;

6. Bevorzugte Nutzung von Flughäfen für Fluggesellschaften mit einem höheren Eigentumsanteil der öffentlichen Hand, um die finanzielle Nachhaltigkeit öffentlicher Güter zu verbessern;

7. An Bedingungen gekoppelte Konjunktur- und Hilfspakete für Fluggesellschaften, Flughafenbehörden und Unternehmen in den Lieferketten, einschließlich Schuldenerlass, Aufschiebung von Steuer- und Abgabenzahlungen und öffentliches Anteilseigentum;

8. Festlegung von Bedingungen, falls noch nicht vorhanden, für diese Konjunktur- und Hilfspakete, einschließlich für den privaten Aktienrückkauf nach der Erholung des Sektors, die:

  • die Bezahlung, Bedingungen und die soziale Sicherheit aller Luftverkehrsbeschäftigten schützen;
  • den Rückkauf von Aktien, Aktionärsprämien und übertriebene Managergehälter verbieten;
  • Eigentum und Leitung demokratisieren, u. a. durch die Vertretung von Beschäftigten im Unternehmensvorstand;
  • die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Arbeitsschutz für alle Beschäftigten einhalten;

9. Profitbegrenzung, um in Schuldenreduzierung, Flottenmodernisierung, Personalaus- und -weiterbildung und weitere Maßnahmen zu reinvestieren, die das Unternehmen aufwerten; und

10. Verbot von Aktionärsprämien, übertriebenen Managergehältern und Aktienrückkäufen während der Krise.

Die ITF ruft die Arbeitgeber im Luftverkehrssektor auf, die folgenden Punkte anzuerkennen und mit den Gewerkschaften darüber zu verhandeln:

1. Identifizierung von Gefahren für die Gesundheit, die Rechte und das Wohlergehen der Beschäftigten sowie Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Antwortstrategien;

2. Bereitstellung kostenloser Tests, Behandlung, Fortbildung, Ausrüstung und Fortbildungseinrichtungen für alle Beschäftigten sowie Beschäftigte, die infolge der Covid-19-Pandemie jedwede Form medizinischer Dienste erbringen;

3. bezahlte Freistellung von der Arbeit in Form von Kranken- oder Urlaubsgeld ab dem ersten Tag der Freistellung für alle Beschäftigten, die durch Covid-19 bedroht oder infiziert sind, und Schutz der Löhne und Gehälter sowie Entgeltfortzahlung für alle Beschäftigten mit unterschiedlichen Instrumenten, die in Kollektivverhandlungen einvernehmlich vereinbart werden;

4. Anerkennung und Wahrnehmung der Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten in ihrem Unternehmen und ihrer Lieferkette, möglichst Bereitstellung regulärer und direkter Arbeitsplätze sowie Wahrung der Ansprüche und Rechte der Arbeitnehmer*innen beim Übergang von Unternehmen;

5. Beseitigung prekärer und atypischer Beschäftigungsverhältnisse im eigenen Unternehmen und in seiner Lieferkette zum Schutz der Gesundheit, Sicherheit und sozialen Versorgung von Beschäftigten und Passagieren;

6. Verbesserung von Dienstplänen und Arbeitszeiten zum Schutz der Arbeitsplätze und der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten;

7. Vereinbarung nachhaltiger Sätze für Aktionärsprämien, Dividenden und Managergehälter beim Abklingen der Coronavirus-Pandemie;

8. Ermöglichung der Rückkehr von Beschäftigten an ihre gewohnten Arbeitsplätze, falls lokale und/oder nationale Eindämmungsmaßnahmen sie finanziell oder logistisch daran hindern;

9. Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Informationen von Beschäftigten, die sich im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Bedrohung durch Covid-19 medizinischen oder sonstigen Untersuchungen und Tests unterziehen, und Weitergabe von Daten, die zu Unternehmensentscheidungen beitragen, an Gewerkschaften; und

10. Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Arbeitsschutz für alle Beschäftigten.

Regierungen und Arbeitgeber sollten ferner auf der Ebene der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) als dem geeigneten Forum für die Koordinierung einer internationalen Reaktion auf die Krise und die Vorbereitung der Branche auf die Erholung der Weltwirtschaft mit der ITF und Gewerkschaften zusammenarbeiten.
 

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