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PARAT fordert Aberkennung des Flugrechts für Qatar Airways in Norwegen

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Schon seit langem macht die PARAT auf die schlechten Arbeitsbedingungen bei Qatar Airways aufmerksam. Ihre Kritik wird nun von einem neuen Buch des norwegischen Journalisten Pål Vegard Hagesæther untermauert, das darlegt, wie das Privatleben des Kabinenpersonals bei Qatar Airways durch strenge Vorschriften reglementiert wird.

Das Buch mit dem Titel Fritt fall (Freier Fall) enthüllt zahlreiche Rechtsverletzungen. So werden zum Beispiel Flugbegleiterinnen bei Schwangerschaft entlassen, und der Gewerkschaftsbeitritt ist den Angestellten der Fluggesellschaft verboten. Alle Beschäftigten müssen in Wohnungen des Unternehmens leben und zwischen 4.00 und 7.00 Uhr zuhause sein, selbst wenn sie am folgenden Tag nicht zur Arbeit eingeteilt sind. Darüber hinaus gelten Einschränkungen im Hinblick auf Besucher/innen und Besuchszeiten. Die Angestellten müssen Dreijahresverträge unterzeichnen und dürfen in dieser Zeit weder heiraten, noch Kinder bekommen oder sich scheiden lassen.

Dazu der stellvertretende PARAT-Vorsitzende Vegard Einan: "Die Praktiken von Qatar Airways verletzen IAO-Übereinkommen und verstoßen gegen das Freihandelsabkommen zwischen Norwegen und dem Golf-Kooperationsrat. Sie gefährden den fairen Wettbewerb in der Zivilluftfahrt, der ebenfalls auf menschenwürdigen Beschäftigungsbedingungen basiert."

"Unsere Forderung an Qatar Airways nach Veränderungen darf nicht als Protektionismus missverstanden werden, um Wettbewerber von den europäischen und norwegischen Märkten fernzuhalten. Die Tür zu unserem Markt ist der faire Wettbewerb. Die Aberkennung des Flugrechts von Qatar Airways in Norwegen würde an andere Fluggesellschaften das klare Signal aussenden, dass wir solche Verletzungen von Arbeitnehmer/innenrechten nicht hinnehmen."

Im Juni reichten die ITF und der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eine Klage gegen Katar wegen des Verstoßes von Qatar Airways gegen das IAO-Übereinkommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ein.

 

Weitere Informationen: ITF und IGB reichen bei der Internationalen Arbeitsorganisation Klage gegen Katar ein

VOR ORT

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