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Klage gegen Thailand wegen der Verletzung von Arbeitnehmer/innenrechten

NACHRICHTEN 21 Jan 2016

Die dem IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit vorliegende Klage wird damit begründet, dass die thailändische Regierung die Rechte der Arbeitnehmer/innen und ihrer Gewerkschaft nicht in ihren Gesetzen verankert hat, was gegen die international anerkannten Grundsätze der in den IAO-Übereinkommen 87 und 98 festgelegten Vereinigungsfreiheit verstößt.
 
Die rechtliche Maßnahme ging aus einem spontanen, außerdienstlichen Protest des Personals bei Thai Airways am 18. und 19. Januar 2013 für eine angemessene Anhebung der Bezahlung und Zulagen hervor. Vertreter/innen der TG Union vermittelten zwischen dem Personal und der Unternehmensleitung und brachten sie dazu, den Protest zu beenden. Am 19. Januar unterzeichnete die Fluggesellschaft einen Vertrag, in dem sie die Lohn- und Zulagenforderungen des Personals erfüllte.
 
Dann leitete Thai Airways jedoch wegen des Protests rechtliche Schritte gegen vier Funktionär/innen der TG Union ein. Im August 2015 wurden sie von einem Gericht zu einer Geldstrafe von über 9.000.000 US-Dollar verurteilt.
 
Dazu der Sekretär der ITF-Sektion Zivilluftfahrt Gabriel Mocho: "Es ist skandalös, dass das thailändische Gesetz dazu missbraucht wird, Gewerkschaftsfunktionär/innen für ihr konstruktives und selbstloses Verhalten zu bestrafen. Wir bitten nun die IAO, einzuschreiten und die thailändische Regierung unter Druck zu setzen, die Rechte der Beschäftigten gesetzlich zu schützen und diese nichtswürdigen Gesetze, die eindeutig gegen internationales Recht verstoßen, zu ändern."
 
Die Gewerkschaft wird vor dem Obersten Arbeitsgericht Thailands gegen die Entscheidung in Berufung gehen.

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