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ITF fordert Regierungen zur Unterstützung eines UN-Vertrags zu Unternehmen und Menschenrechten auf

NACHRICHTEN 13 Oct 2018

Ein "Null-Entwurf" des Vertrags wird die Grundlage für eine weitere Gesprächsrunde bilden, die am 15. Oktober 2018 in Genf (Schweiz) beginnt.

Dazu ITF-Generalsekretär Steve Cotton: "Es ist an der Zeit, verbindliche internationale Normen einzuführen, um der Straffreiheit von Unternehmen in den Lieferketten Einhalt zu gebieten. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kann diese große Lücke in den internationalen Menschenrechtsnormen schließen."

Der Null-Entwurf enthält entscheidende Bestimmungen, die die Gewährleistung unternehmerischer Verantwortung entlang den globalen Lieferketten einen wesentlichen Schritt voranbringen würden. Dazu gehören:

  • die Verpflichtung für Unternehmen, Politiken und Verfahren für die Wahrung der Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte einzuführen und umzusetzen
  • ein Schwerpunkt auf der Möglichkeit zur wirksamen Inanspruchnahme von Rechtsmitteln für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen
  • die Schaffung von Grundlagen für extraterritoriale Gerichtsbarkeit auf Grundlage des Mutterkonzerns, um Arbeitnehmer/innen Zugang zur Justiz in den Sitzländern multinationaler Unternehmen zu geben
  • gegenseitige Rechtshilfe und internationale Zusammenarbeit zwischen Staaten in grenzübergreifenden Fällen.

Die globale Gewerkschaftsbewegung fordert Verbesserungen am Entwurf, u. a. im Hinblick auf:

  • eine Bekräftigung der Verpflichtung von Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten in all ihren Niederlassungen
  • die ausdrückliche Anerkennung des Vorrangs von Menschenrechtsnormen vor Handels- und Investitionsabkommen
  • die Anpassung der Sorgfaltsbestimmungen an die geltenden UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • die Schaffung eines internationalen Durchsetzungsmechanismus, der über die bislang für den Vertrag vorgeschlagenen Rahmenregelungen hinausgeht.

Die Gewerkschaften möchten darüber hinaus unklaren Wortlaut aus dem Entwurf streichen und die Nutzung des "Forum non conveniens" einschränken, einer Rechtslehre, derer sich Unternehmen bedienen, um gegen sie angestrengte Verfahren in Ländern mit schwacher Rechtsstaatlichkeit vor Gericht zu bringen.

Das Positionspapier der globalen Gewerkschaftsverbände für die Verhandlungen ist hier nachzulesen.

 

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