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Covid-19 und der Zugang zu Sanitäranlagen für Verkehrsbeschäftigte

NACHRICHTEN

Leitfaden für die gewerkschaftliche Verhandlungsführung

Der sichere Zugang zu adäquaten Sanitäranlagen bei der Arbeit und vor allem die Möglichkeit, sie während eines Arbeitstags bei Bedarf zu benutzen, ist ein wirklich globales Thema, das allen Verkehrsbeschäftigten, vor allem Frauen, ein elementares Anliegen ist. Angesichts von Covid-19 hat das Thema in der aktuellen Situation noch an Bedeutung gewonnen.

Die Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 unter den Beschäftigten und der breiteren Bevölkerung, u. a. durch effiziente Hygienemaßnahmen, schafft für Verkehrsbeschäftigte, Gewerkschaften, Arbeitgeber und Regierungen neuen dringenden Handlungsbedarf.

Die Verhängung von Lockdowns in immer mehr Ländern ist für viele Verkehrsbeschäftigte mit Risiken verbunden, zum Beispiel:

  • Fahrer*innen, die lange Zeiten hinter dem Lenkrad sitzen und keinen Zugang zu Toiletten und Waschräumen haben;
  • weibliche Seeleute, die unter Umständen keine Möglichkeit zum Kauf von Hygieneartikeln haben, wenn sie in einem fremden Land ohne Bewegungsfreiheit festsitzen;
  • Beschäftigte im öffentlichen Verkehr mit langen Arbeitszeiten und hohem Expositionsrisiko gegenüber dem Virus, die eingeschränkten oder keinen Zugang zu Sanitäranlagen haben, was durch die Schließung von Cafés und Restaurants noch problematischer geworden ist;
  • Manche Arbeitgeber haben erst spät damit begonnen, Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wie Social Distancing, umzusetzen, u. a. in Lager- und Distributionszentren, wo die Arbeitslast und die Anzahl der Beschäftigten aufgrund der höheren Nachfrage möglicherweise gestiegen sind.

Gemäß den Grundsätzen der ITF-Charta für den Zugang zu Sanitäranlagen, die zum Welttoilettentag 2019 herausgegeben wurde, hat die ITF zentrale Aktionsfelder für Arbeitgeber, Regierungen und Investoren in Verkehrsprojekte im Zusammenhang mit Covid-19 und der Sanitärversorgung von Verkehrsbeschäftigten identifiziert.

Dringende erforderliche Maßnahmen von Arbeitgebern:

  • Entwicklung und Umsetzung von Risikobewertungen, klaren Richtlinien sowie Verfahren und Plänen für den Umgang mit Covid-19, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Sanitär- und Wascheinrichtungen am Arbeitsplatz, in Konsultation mit Gewerkschaftsvertreter*innen – Männern und Frauen. Der Prozess sollte alle einbeziehen und besondere Bedürfnisse von (männlichen und weiblichen) Verkehrsbeschäftigten berücksichtigen, wie Schwangerschaft, Körperbehinderung, Menopause und Vorerkrankungen.
  • Bereitstellung von Informationen, Handlungsanweisungen und Schulungen zu Covid-19 für Beschäftigte sowie Hygieneanleitungen und sonstige Präventivmaßnahmen, die gemeinsam festgelegt werden, z. B. Social Distancing.
  • Bekanntgabe aktueller Kontaktinformationen für die Meldung von Problemen an alle Beschäftigten, ohne dass sie befürchten müssen, deshalb schikaniert oder lächerlich gemacht zu werden.
  • Um- und Neuplanung von Fahrtrouten für mobile Arbeitnehmer*innen, z. B. Fahrer*innen, unter Einbeziehung verfügbarer Toiletten und Waschräume, insbesondere angesichts der Schließung zahlreicher öffentlicher Einrichtungen, die häufig von Verkehrsbeschäftigten genutzt werden.
  • Anregung und Intensivierung von gemeinsamen Maßnahmen in Kooperation mit den Unternehmen entlang der Lieferketten, um mobilen Arbeitnehmer*innen, die Betriebsgelände anfahren, um Güter zu liefern oder abzuholen, Zugang zu Sanitäranlagen und Waschräumen zu geben.
  • Prüfung, Inventarisierung und kostenlose Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und entsprechenden Hilfsmitteln für die Beschäftigten. 
  • Gewährung angemessener Möglichkeiten zur unmittelbaren Nutzung von Sanitäranlagen während der Arbeitszeit ohne Lohnabzug oder sonstige Sanktionen.

Dringende erforderliche Maßnahmen von Regierungen:

  • Entwicklung klarer Rechtsvorschriften, Politiken und Richtlinien zur Covid-19-Prävention in Betrieben, unter besonderer Berücksichtigung des Zugangs zu adäquaten Sanitäranlagen und Waschräumen, die Beschäftigte während der Arbeit, wann immer nötig, nutzen können, in Konsultation mit Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen.
  • Einbeziehung von Frauen und Männern in Beratungsgremien für öffentliche Gesundheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit Covid-19.
  • Aufnahme eines genderorientierten Ansatzes in Rechtsvorschriften, Politiken und Richtlinien mit besonderem Schwerpunkt auf Hygienemaßnahmen und der Bereitstellung von Sanitäranlagen für Verkehrsbeschäftigte am Arbeitsplatz.
  • Aufnahme und Umsetzung von Bestimmungen zur Verantwortungskette in Rechtsvorschriften, Politiken und Richtlinien, um sicherzustellen, dass Kunden und Vertragsunternehmen in der Verkehrswirtschaft zur Verantwortung gezogen werden, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Sanitäranlagen und Wachräumen für Frauen und Männer.
  • Umsetzung und Förderung der maßgeblichen internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie der Richtlinien anderer internationaler Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation, und deren Anwendung in der aktuellen Krise.   

Dringende erforderliche Maßnahmen von Investoren in Verkehrsprojekte:

  • Einbeziehung des Rechts auf adäquate Wasser- und Sanitärversorgung in Projekte und Kreditprogramme, die im Rahmen der Reaktion auf die Krise umgesetzt werden.
  • Gewährleistung, dass bei der Umsetzung von Projekten geeignete Sanitäranlagen und Waschräume für Beschäftigte bereitgestellt werden, die Anlagen zugänglich sind und den Beschäftigten während der Arbeit ausreichend Zeit zu deren Nutzung gewährt wird.
     

Zusätzliche Informationen:

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