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Taxireform in Flandern bedroht das Einkommen regulärer Taxifahrer/innen

NACHRICHTEN 15 Jan 2018

Nach Informationen der belgischen Gewerkschaft BTB beinhalten die in der letzten Woche bekannt gewordenen Details die Abschaffung fester Tarife, sodass jeder Betreiber seine eigenen Fahrpreise festlegen und beliebig viele Fahrzeuge zum Einsatz bringen kann. Derzeit legte jede Stadtverwaltung eigene Taxitarife fest und beschränkt die Anzahl der eingesetzten Taxis.

In Flandern gibt es 3.000 angestellte und 2.000 selbständige Fahrer/innen bei Taxi- und Fahrdiensten. Während das Fahrpersonal bei Fahrdiensten auf Stundenbasis bezahlt wird, erhalten so genannte angestellte Taxifahrer/innen einen Prozentsatz ihrer Fahrgeldeinnahmen.

Dazu der stellvertretende BTB-Sekretär John Reynaert: "Wir befürchten, dass die vorgeschlagenen Änderungen den Wettbewerb in der Branche verschärfen und digitalen Plattformen wie Uber mehr Einfluss geben werden."

"Eine Senkung der Fahrpreise wird zwangsläufig das Einkommen von angestellten Taxifahrer/innen beeinträchtigen. Diese Reform darf nicht zu Lasten der 3.000 Angestellten der Branche in Flandern gehen. Das steht schlicht und einfach nicht zur Debatte."

Ein neues belgisches Gesetz ermutigt Beschäftigte, einen Zweitjob aufzunehmen, und bietet Steuerbefreiungen für damit verbundene Einnahmen von bis zu 6.000 Euro im Jahr bzw. 500 Euro im Monat. Das heißt, jede/r Arbeitnehmer/in könnte nebenher als Taxifahrer/in arbeiten. 

Mac Urata, ITF-Koordinator für Automatisierung und die Zukunft der Arbeit, erklärte, diese Gig-Ökonomie werde weltweit durch Gesetzesreformen wie in Belgien begünstigt. Zusammen mit der Deregulierung der Taxibranche sei dies für die Betreiber digitaler Plattformen eine Einladung, sich im Verkehrssektor auszubreiten. 

Eine solche gefährliche Mischung werde das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, wonach Uber innerhalb der Europäischen Union als Verkehrsdienstleistungsunternehmen zu betrachten ist, so sein Fazit.

Weitere Informationen über das EuGH-Urteil sind hier nachzulesen.

 

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