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Niederlage für Ryanair vor dem Europäischen Gerichtshof

NACHRICHTEN 18 Sep 2017

Das Gericht entschied, dass Konflikte um Beschäftigungsverträge von mobilen Arbeitnehmer/innen von den Gerichten des Landes verhandelt werden müssen, von dem aus sie ihrer Tätigkeit nachgehen, und nicht in Irland, wie die Fluggesellschaft durchsetzen wollte.

Es bestätigte somit das Recht des fliegenden Personals in der Zivilluftfahrt, seine Klagen vor die Gerichte des Landes zu bringen, in dem sich sein jeweiliger Heimatflughafen befindet. Dem Gericht lagen mehrere Klagen von Kabinenpersonalmitgliedern aus Belgien, Spanien und Portugal vor. Sie alle hatten Beschäftigungsprobleme mit Ryanair oder der Crewlink-Agentur, die beide diese Fälle in Irland vor Gericht bringen wollten, obwohl die Crewmitglieder in anderen Ländern leben und arbeiten.

Dazu ITF-Generalsekretär Stephen Cotton: "Dieses Urteil ist eine Niederlage für Ryanair und ein Sieg für Arbeitnehmer/innenrechte. Es bestätigt den Grundsatz für den Schutz des fliegenden Personals in der Zivilluftfahrt, wonach es seinen Arbeitgeber in dem Land zur Verantwortung ziehen kann, von dem aus es seine Aufgaben wahrnimmt, und nicht in einem Land, in dem es sich möglicherweise noch nie aufgehalten hat und dessen Gerichte ihm fremd sind und Hunderte von Kilometern von ihrem Wohnsitz und ihrer Arbeitsstätte entfernt liegen."

Der Generalsekretär der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) Eduardo Chagas erklärte, das Urteil werde den Beschäftigten bei all den Fluggesellschaften den Rücken stärken, die nationale Gesetze umgehen und sich die Gerichtsbarkeit aussuchen wollen, die ihren Interessen am besten dient. Er habe Hochachtung vor den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften, die sich zur Wehr gesetzt und für ihre Rechte gekämpft hätten. Das Urteil sei ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen Sozialdumping im Luftverkehr, sagte Chagas und dankte der belgischen ITF/ETF-Gewerkschaft CNE für die Unterstützung dieses wegweisenden Gerichtsverfahrens.

 

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