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ITF fordert IFC zur Durchsetzung seiner Leistungsnorm für Beschäftigungsbedingungen bei Avianca auf

NACHRICHTEN 26 May 2015

In seinem Bericht vom 18. Mai empfahl der Compliance Advisor Ombudsman (CAO) der IFC, die für die Kreditvergabe an den privaten Sektor zuständige Organisation der Weltbank, die bei Avianca praktizierten Verfahren zur Einhaltung der IFC-Leistungsnorm 2 für Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu verbessern. Hier der Bericht http://goo.gl/mrvQEr.

Der Bericht des CAO folgte auf eine Beschwerde von ITF und IGB im November 2011. Darin wird der Umgang der IFC mit schweren Missständen bei Avianca im Hinblick auf die Achtung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten scharf kritisiert. Der Bericht legt ferner dar, das die IFC angesichts der Informationen, die ihr von kolumbianischen Gewerkschaften und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vorlagen, im Jahr 2009 keine Kredite an Avianca hätte auszahlen dürfen. Darüber hinaus wird der IFC die Verletzung ihrer eigenen ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitspolitik im Jahr 2006 vorgeworfen, da sie von Avianca keine Offenlegung ihrer Maßnahmenpläne und Beurteilungen hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den IFC-Arbeitsnormen verlangt habe.

Dazu IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow: "Wir stimmen der wichtigsten Empfehlung des Ombudsmanns zu, dass die IFC Unternehmen, die zweifelsfrei gegen ihre Sozial- und Umweltnormen verstoßen, keine finanzielle Unterstützung gewähren darf. Es ist offensichtlich, dass Avianca nach der Auszahlung des IFC-Darlehens die Normen nicht mehr ernst nahm und ihre Erfüllung als freiwillig empfand."

ITF-Generalsekretär Stephen Cotton bedauerte, dass die IFC fast sieben Jahre gebraucht habe, um auf die Beschwerden der Gewerkschaften über Avianca zu reagieren, was dazu geführt habe, dass zahlreiche Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verloren oder aufgrund des Drucks des Arbeitgebers aus der Gewerkschaft austraten. Er drängte die IFC, Avianca öffentlich zur Einstellung der Einschüchterungsversuche und Diskriminierung gegenüber Gewerkschaftsmitgliedern aufzufordern.

Der IGB bat die IFC zudem darum, die Überwachungs-, Umsetzungs- und Offenlegungsverfahren für ihre Arbeits- und Beschäftigungsnorm zu verbessern, um zu verhindern, dass andere Beschäftigte zu Leidtragenden der unzureichenden oder verzögerten Einhaltung der Norm werden.

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