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Historischer Durchbruch für Wanderarbeitnehmer*innen in Katar: Neue Arbeitsgesetze führen Mindestlohn ein

NACHRICHTEN 04 Sep 2020

Die Regierung von Katar hat ein neues Gesetzespaket verabschiedet, das einen historischen Sprung im Hinblick auf den Schutz der Rechte von Arbeitsmigrant*innen im Golfstaat darstellt. 

Gemeinsam mit der Anfang des Jahres erfolgten Abschaffung der Praxis, dass ausländische Arbeitskräfte das Land nur mit einer vom Arbeitgeber erteilten Ausreisegenehmigung verlassen dürfen, führen die neuen Gesetze zur effektiven Beseitigung des moderner Sklaverei gleichkommenden Kafala-Systems.

Die jüngsten Arbeitsrechtsreformen, in deren Rahmen ein auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung beruhender Mindestlohn für Arbeitsmigrant*innen und weitere Änderungen eingeführt wurden, die es ihnen nun ermöglichen, ihren Arbeitgeber frei zu wechseln, sind ein historischer Durchbruch.

Dazu ITF-Generalsekretär Stephen Cotton: "Die ITF begrüßt diesen wahrhaft historischen Durchbruch für den Schutz der Rechte der Beschäftigten und gratuliert der Regierung von Katar, der Internationalen Arbeitsorganisation und der globalen Gewerkschaftsbewegung zur Herbeiführung dieser Wende, die Arbeitnehmer*innen mehr Freiheiten und mehr Schutz gibt und die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit für alle Arbeitsmigrant*innen in Katar fördert."

"Wie wir bereits gesagt haben, bedeutet die Abschaffung des Kafala-Systems für alle Verkehrsbeschäftigten, ob im Luftverkehr, in den Häfen oder im öffentlichen Verkehr, einen grundlegenden Wendepunkt. Diese Reformen konsolidieren die zuvor eingegangenen Verpflichtungen."

"Die ITF wird nun in Zusammenarbeit mit der Regierung von Katar weiter für die Entwicklung arbeitsrechtlicher und sozialer Schutzregelungen für Verkehrsbeschäftigte im Einklang mit internationalen Normen und bewährten Praktiken sorgen," erklärte Cotton.

Diese Verpflichtungen basieren auf der Vereinbarung, die die ITF im Jahr 2018 mit dem katarischen Ministerium für administrative Entwicklung, Arbeit und Soziales sowie dem Projektbüro der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Katar unterzeichnete, um im Rahmen des von Katar und der IAO gemeinsam durchgeführten Programms für technische Zusammenarbeit (TCP) menschenwürdige Arbeit für Verkehrsbeschäftigte zu gewährleisten.

Die am Sonntag angekündigten Reformen sehen für 400.000 Arbeitsmigrant*innen eine Lohnerhöhung von 33 Prozent vor. Der Mindestlohn von 1.800 QAR (420 EUR) einschließlich Unterbringung und Verpflegung soll für alle Beschäftigten, auch inländische Arbeitnehmer*innen, gelten. 

Wie der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) darlegte, ist der Mindestlohn für in- und ausländische Arbeitskräfte je nach den Arbeitgeberleistungen in drei Stufen unterteilt:

  • 1.000 QAR (230 EUR) einschließlich Unterbringung und Verpflegung durch den Arbeitgeber;
  • 1.500 QAR (350 EUR) einschließlich angemessener Unterbringung durch den Arbeitgeber, jedoch ohne Verpflegung;
  • 1.800 QAR (420 EUR) ohne Unterbringung und Verpflegung durch den Arbeitgeber.

IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow bezeichnete die neuen Gesetze der Regierung Katars als Meilenstein für den Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte. 

"Katar hat sein System der Arbeitsbeziehungen regularisiert und das systematische Machtgefälle zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern beseitigt. Diese Veränderungen stellen einen Bruch mit der Vergangenheit dar und bieten Arbeitsmigrant*innen in Katar eine Zukunft, die von Gesetzen, die ihre Rechte achten, sowie von Beschwerde- und Rechtsbehelfsystemen untermauert ist.

"Der erste unterschiedslose Mindestlohn in den Golfstaaten, der auf dem Nachweis der Lebenshaltungskosten basiert, wird zwanzig Prozent der Wanderarbeitskräfte in Katar eine Lohnerhöhung bescheren. Der neue Mindestlohn gilt unabhängig von dem Betrag, der im Beschäftigungsvertrag eines Arbeitnehmers steht," fügte Burrow hinzu.

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