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Covid-19: Beschäftigte im öffentlichen Personennahverkehr sind unverzichtbar für die Bewältigung der Krise und die langfristige Erholung der Wirtschaft

NACHRICHTEN 03 Apr 2020

Die Covid-19-Pandemie ist Gesundheits- und Wirtschaftskrise zugleich und damit eine der größten globalen Herausforderungen unserer Zeit. Über 30 Prozent der Weltbevölkerung sind derzeit auf irgendeine Weise in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Gleichzeitig sind Beschäftigte in vielen Wirtschaftszweigen aufgrund der rasanten Talfahrt der Wirtschaft mit Einkommensverlusten und dem drohenden Verlust ihres Arbeitsplatzes konfrontiert.

An der Front dieser Krise stehen couragierte Arbeitnehmer*innen, die ihr eigenes Wohl aufs Spiel setzen, unter anderem im Gesundheits- und Sozialbereich, in den Lieferketten und im öffentlichen Verkehr.

Die aktuelle Krise wirft ein deutliches Licht auf die wichtige Rolle öffentlicher Verkehrsdienste für das wirtschaftliche und soziale Leben unserer Städte. Beschäftigte in wesentlichen Diensten, z. B. im Gesundheitswesen oder bei Rettungsdiensten, sind von diesen Verkehrsnetzen abhängig, um zu ihrer Arbeit und wieder nach Hause zu gelangen, und ganze Bevölkerungsgruppen brauchen sie, um Teststellen und medizinische Dienste zu erreichen und ihre Grundversorgung sicherzustellen. Insbesondere Frauen sind auf öffentliche Verkehrssysteme angewiesen, um grundlegende Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können oder Betreuungsaufgaben wahrzunehmen.

Die Beschäftigten im öffentlichen Verkehr sind für die Bewältigung dieser Notsituation unverzichtbar. Millionen von Beschäftigten im formellen und informellen Sektor halten unsere öffentlichen Verkehrssysteme in dieser Krisenzeit am Laufen. Sie sind die Fahrer*innen, Fahrkartenverkäufer*innen, Schaffner*innen, Wartungstechniker*innen und Verwaltungsangestellten, die diesen wichtigen Dienst im Interesse unserer Sicherheit und Gesundheit aufrechterhalten.

Der Schutz der Gesundheit, Einkommen und Arbeitsplätze dieser Beschäftigten ist entscheidend für die Bewältigung dieser Pandemie und den anschließenden Wiederaufschwung. Angesichts ihrer wesentlichen Rolle und öffentlichen Funktion ist die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und menschenwürdiger Beschäftigung für die Arbeitskräfte im öffentlichen Verkehr nicht nur für sie selbst wichtig, sondern auch für die Gesundheit und die Lebensgrundlagen der allgemeinen Bevölkerung.

Die Beschäftigten im öffentlichen Verkehr müssen ihre Tätigkeit unter sicheren Bedingungen ausüben können, und das Risiko für sie selbst und für die Fahrgäste muss auf ein Minimum gesenkt werden. Viele Aufgaben im öffentlichen Verkehrssektor finden im direkten Kundenkontakt statt und sind daher mit einem erhöhten Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko und der Gefahr gewalttätiger Übergriffe verbunden.

Es wird davon ausgegangen, dass besonders bei jungen Arbeitnehmer*innen die Wahrscheinlichkeit, schwere Symptome zu entwickeln, geringer ist. Ohne adäquate persönliche Schutzausrüstung sind aber auch sie dem Risiko ausgesetzt, sich anzustecken und den Virus zu verbreiten.

Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sollten unabhängig vom Vertragsverhältnis des*r Beschäftigten ergriffen werden und Geschlecht und Migrationsstatus berücksichtigen. Angesichts der im öffentlichen Verkehrssektor ohnehin herrschenden Männerdominanz und Geschlechtersegregation müssen Frauen in Entscheidungsprozesse zu allen neuen Maßnahmen einbezogen werden.

Hierfür müssen öffentliche Verkehrsbehörden und -unternehmen in Verhandlung mit den Gewerkschaften die folgenden Punkte sicherstellen:

  • Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung für alle Beschäftigten, unabhängig von ihrem Aufgabengebiet und ihrem Beschäftigungsverhältnis, einschließlich Handschuhe, Masken und Handdesinfektionsmittel und/oder je nach Bedarf Wasser und Seife;
  • Schutz durch eine umfassende Krankenversicherung, die auch Covid-19-Tests und -Behandlung abdeckt;
  • umgehende Aufklärung über die vom Arbeitgeber im Zusammenhang mit Covid-19 ergriffenen Maßnahmen gegen die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz oder sonstige Risiken für alle Beschäftigten eines Betriebs, unabhängig von ihrem Aufgabengebiet und ihrem Beschäftigungsverhältnis;
  • geeignete Schutzmaßnahmen, einschließlich der Anpassung von Arbeitszeiten ohne Einkommensverlust für besonders gefährdete Beschäftigte oder diejenigen, die mit besonders gefährdeten Menschen zusammenleben, wie Schwangere und Eltern von Neugeborenen;
  • Maßnahmen, die die Einhaltung der Anordnungen zum Social Distancing ermöglichen, wie Einstellung des Fahrkartenverkaufs, bargeldlose Zahlung, Einstellung von Fahrkartenkontrollen, Einstieg durch die hintere Tür und/oder Sperrung der Fahrertür, Sperrung der ersten Sitzreihen und Begrenzung der Fahrgastzahl pro Fahrzeug;
  • Einhaltung strenger und regelmäßiger Reinigungs- und Desinfektionsverfahren für Arbeitsplätze, Fahrzeuge und Unterkünfte im öffentlichen Verkehrssektor;
  • adäquate Freistellung mit Entgeltfortzahlung für Beschäftigte, die direkt oder indirekt von Covid-19 betroffen sind (z. B. Ansteckung, Isolierung der Familie oder Kinderbetreuungspflichten);
  • geeignete Sanitäranlagen und Ruhepausen gemäß den in der ITF-Charta für den Zugang zu Sanitäranlagen dargelegten Vorgaben, insbesondere in Anbetracht der Schließung zahlreicher öffentlicher Anlagen, die häufig von Beschäftigten genutzt werden. Dies sollte für alle Beschäftigten gelten, unabhängig davon ob sie im mobilen Dienst, in Depots, in Bahnhöfen oder Endstationen, im Wartungsbereich oder im Kundendienst tätig sind.
  • Sicherheit auf dem Arbeitsweg, unter anderem durch Beförderungsangebote für Beschäftigte im öffentlichen Verkehrssektor für den Weg zur Arbeit und nach Hause während der Ausgangsbeschränkungen.

Social Distancing und Ausgangssperren im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie haben zur Einschränkung öffentlicher Verkehrsdienste geführt. Wo dies der Fall ist, müssen Regierungen, öffentliche Verkehrsbehörden und Unternehmen die folgenden Punkte garantieren:

  • Aufrechterhaltung eines Minimums an Verkehrsdiensten, damit Beschäftigte in systemrelevanten Funktionen zur Arbeit und wieder nach Hause gelangen;
  • Vorkehrungen für alle Mindestdienste zur Gewährleistung der sicheren Beförderung von Beschäftigten und Fahrgästen;
  • Schutz der Beschäftigungsbedingungen und Entgeltfortzahlung, unabhängig vom Beschäftigungsstatus;
  • Verknüpfung von Finanzhilfen für Verkehrsbetreiber mit der Bedingung, die bisherigen Bezahlungs- und Beschäftigungsbedingungen aufrechtzuerhalten.

Viele öffentliche Verkehrssysteme der Welt hängen von informell Beschäftigten ab. In manchen Städten stellen sie 85 Prozent der Arbeitskräfte im Nahverkehr mit einem überproportional hohen Anteil von weiblichen und jungen Beschäftigten. Junge Arbeitskräfte sind besonders häufig im Bereich befristeter und atypischer Beschäftigungsverhältnisse anzutreffen, ohne bzw. mit eingeschränktem Anspruch auf Sozial- und Gesundheitsschutz oder bezahlten Urlaub. Daher sind sie in besonderem Maße durch Entlassungen und Arbeitszeitverkürzungen gefährdet und erhalten weder angemessenen Schutz noch Entschädigungsleistungen.

Die plötzlich verhängten Ausgangssperren und Mobilitätsbeschränkungen haben zur Folge, dass Verkehrsbeschäftigte im informellen Sektor entweder ihre Lebensgrundlagen einbüßen oder dazu gezwungen sind, trotz der Risiken für ihre Gesundheit weiterzuarbeiten, um ihren täglichen Lebensunterhalt zu verdienen. Diese Beschäftigten, die ein wichtiger Bestandteil unserer lokalen Ökonomien sind, müssen geschützt werden.

Die ITF ruft Regierungen auf lokalen, regionalen und/oder nationalen Ebenen auf, die folgenden Maßnahmen zu garantieren:

  • Entgeltfortzahlung/finanzielle Zuschüsse für alle formell und informell beschäftigten Arbeitnehmer*innen bei öffentlichen Verkehrsdiensten, die auf ein Minimum zurückgefahren oder ganz eingestellt wurden. Dies schließt auch informell Beschäftigte ein, deren Einkommen aufgrund sinkender Fahrgastzahlen zurückgehen;
  • Ein Paket mit praktischen Hilfsleistungen, das Lebensmittelrationen, Gesundheits- und Hygieneleistungen, die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, Mieten, Strom- und sonstigen Nebenkosten sowie Unterstützung bei Betreuungs- und Pflegearbeit umfasst.

Die wichtige Rolle öffentlicher Verkehrsdienste für das städtische Leben wird von Verkehrsbeschäftigten und Gewerkschaften seit langem betont und rückt durch die aktuelle Krise stärker in den Fokus. In manchen Ländern und Städten wurden Personennahverkehrsdienste wieder in öffentliches Eigentum zurückgeführt. Wir dürfen aber keinesfalls zulassen, dass Regierungen in Zeiten von Verlusten und Risiken verstaatlichen, aber in Zeiten, wenn private Unternehmen Gewinnchancen sehen, privatisieren.

Öffentliche Verkehrsdienste werden für den Wiederaufbau des wirtschaftlichen und sozialen Lebens der Städte nach Covid-19 gebraucht, und der öffentliche Verkehr muss ausgebaut und verbessert werden, um der Klimakrise zu begegnen. In einem so unverzichtbaren Sektor müssen Menschen stets vor Profite gestellt werden.

Mit der weiteren Entwicklung der Krise müssen Regierungen, Gewerkschaften, Arbeitgeber und die Zivilgesellschaft gangbare Lösungen für die zunehmende Verschuldung öffentlicher Verkehrsbetriebe infolge von Covid-19 finden. Dies bietet auch eine Chance, den öffentlichen Verkehrssektor an sozialen und wirtschaftlichen Prioritäten auszurichten, unter anderem durch die Bereitstellung guter Arbeitsplätze für weibliche und männliche Beschäftigte. Um dies zu ermöglichen, muss die langfristige finanzielle Unterstützung öffentlicher Verkehrsdienste an die Bedingung geknüpft werden, im öffentlichen Interesse stehende Ziele zu erfüllen, z. B. die Beurteilung von Genderauswirkungen, demokratische Unternehmensführung und die Erhaltung und Schaffung menschenwürdiger Arbeit.

Nur ein am Allgemeinwohl orientiertes Modell kann die qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienste garantieren, die Millionen von Menschen in Krisen- und Ruhezeiten brauchen.
 

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