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Schließung des Ryanair-Standorts in Eindhoven: Behörde stellt sich auf Seite der Beschäftigten

NACHRICHTEN Presseerklärung 25 Mar 2019

Unter Verweis auf die Auswirkungen der Ausstände im Sommer hatte Ryanair im Oktober seine Pläne zur Schließung seiner Standorte in Eindhoven und Bremen und der Verkleinerung seiner Flotte in Weeze bekanntgegeben. ITF, ETF und die betroffenen Gewerkschaften – FNV in den Niederlanden und ver.di in Deutschland – verurteilten dieses Vorhaben direkt als Angriff auf grundlegende Arbeitnehmer*innenrechte.

Gegenüber den niederländischen Behörden hatte Ryanair zu seiner Rechtfertigung "wirtschaftliche Gründe" für seine Entscheidung angeführt. Seit der Schließung der Standorte im November unterstützen die Gewerkschaften die betroffenen Beschäftigten durch rechtliche Maßnahmen.

Die dieswöchige Verfügung der UWV hat zur Folge, dass Ryanair 16 Pilot*innen und 15 Kabinenpersonalmitglieder nicht entlassen darf. Sofern die Airline ihre Basis in Eindhoven nicht wieder öffnet, muss sie die Beschäftigten weiter so bezahlen, als würden sie regulär arbeiten.

Dazu der Sekretär der ITF-Sektion Zivilluftfahrt Gabriel Mocho Rodríguez: "Diese Verfügung der niederländischen Arbeitsbehörde untermauert unsere Kampagne für korrekte Arbeitspraktiken bei Ryanair. Sie zeigt, dass die Verletzung grundlegender Arbeitnehmer*innenrechte Konsequenzen hat."

"Wir sprechen unserer Mitgliedsorganisation FNV unsere Anerkennung für den erfolgreichen Abschluss dieses Falles aus. Ryanair sollte dies als Warnsignal verstehen: Die Beschäftigten werden nicht nachgeben, bis sie Gewerkschaftsrechte und gerechte Bezahlung und Bedingungen durchgesetzt haben."

François Ballestero, politischer Sekretär der ETF für Luftverkehr und Tourismus, erklärte: "Ryanair wollte diesen Fall als Frage der Marktfreiheit behandelt sehen: die Freiheit von Unternehmen, sich im Binnenmarkt niederzulassen und dort tätig zu sein. Die Gewerkschaften erklärten die Angelegenheit im Gegenzug zu einer Frage der Freiheit der Arbeitnehmer*innen: des Grundrechts auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und Streik für gerechte Bezahlung und Bedingungen."

"Diese Entscheidung steht für das Europa, das wir wollen, eines, in dem die Grundrechte der Arbeitnehmer*innen nach den Regeln der Rechtsstaatlichkeit geachtet werden. Am 27. März werden Arbeitnehmer*innen aus ganz Europa, auch Beschäftigte bei Ryanair, zum Höhepunkt unserer 'Fair Transport'-Kampagne durch die Straßen von Brüssel ziehen, um genau das einzufordern."

 

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