Skip to main content

ITF und IGB protestieren gegen Verlegung der ICAO nach Katar

NACHRICHTEN 30 Sep 2014

Die ITF und der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) verurteilen den Vorschlag der Regierung von Katar, den Hauptsitz der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) von Kanada in die katarische Hauptstadt Doha zu verlegen.

In einer Erklärung vom 29. April 2013 sagte ITF-Generalsekretär David Cockroft: "Der Widerstand der ITF, des IGB und der gesamten globalen Gewerkschaftsbewegung gegen den Vorschlag, den ICAO-Hauptsitz von Montreal nach Doha zu verlegen, ist in keiner Weise Ausdruck der Unterstützung für die aktuelle kanadische Regierung, die den Gewerkschaften im eigenen Land regelmäßig das Leben schwer macht."

"Es ist vielmehr der Widerstand dagegen, den Sitz der für die Regulierung der Flugsicherheit zuständigen Weltorganisation und ihrer qualifizierten Mitarbeiter/innen zum politischen Spielball eines ölreichen Staates zu machen, der die Arbeitnehmer/innenrechte nachweislich mit Füßen tritt. Vielleicht soll das für Katar der Trostpreis im Anbetracht des Risikos sein, die Fußballweltmeisterschaft 2022 zu verlieren."

ITF-Präsident Paddy Crumlin erklärte: "Angesichts der Giftwolke von Vorwürfen der Korruption und des Stimmenkaufs im Umfeld der Entscheidung um den Austragungsort der WM kommt einem dieser Vorschlag fast wie ein Aprilscherz vor. Erwartet die katarische Regierung wirklich allen Ernstes, dass eine zentrale Organisation der Vereinten Nationen samt Personal in ein Land umzieht, das für Demokratiedefizit steht?"

"Angesichts der Tatsache, dass einfache katarische Staatsbürger/innen, die für ihre Rechte kämpfen, mit massiven Repressionen konfrontiert sind, dürfen die UN sich der Macht des Riyal nicht beugen. Dieser Vorschlag ist umso empörender, wenn man sieht, dass Tausenden von Beschäftigten bei der Fluggesellschaft Qatar Airways das von den UN festgelegte Grundrecht auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft verwehrt wird."

IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow fügte hinzu: "Die Mitarbeiter/innen der ICAO müssen wissen, dass sie in eine rechtsfreie Zone ziehen würden, wo die grundlegenden Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einer Schwesterorganisation der ICAO, keine Geltung haben. Kein ausländischer Beschäftigter, sei es eine Reinigungskraft oder ein Fußballstar, erhält ohne die Einwilligung des Arbeitgebers die Erlaubnis, Katar zu verlassen."

Post new comment

Restricted HTML

  • Allowed HTML tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Lines and paragraphs break automatically.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.

VOR ORT