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Durchbruch in der Schweiz: Uber Eats muss Beschäftigte wie reguläre Angestellte behandeln

NACHRICHTEN Presseerklärung 11 Sep 2020

Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) gratuliert der Schweizer Gewerkschaft Unia zur erfolgreichen Durchsetzung der Umwandlung prekärer Arbeitsverhältnisse im Bereich von Essenslieferdiensten in Genf (Schweiz) in reguläre Stellen.

Über 500 Beschäftigte bei der Lieferplattform für Lebensmittel Uber Eats werden von nun an als Angestellte und nicht mehr als unabhängige Auftragnehmer eingestuft. Das bedeutet, dass diesen Beschäftigten ab sofort ein Grundgehalt von 20,65 Schweizer Franken pro Stunde (etwa 19 Euro), vier Wochen Urlaub, Schutz bei Krankheit oder Unfällen und der Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung zustehen.

"Wir freuen uns, dass die Beschäftigten bei Uber Eats in Genf nun endlich wie reguläre Angestellte behandelt werden," erklärte Unia-Sekretär Umberto Bandiera. Die Gewerkschaft unterstützt das Fahrpersonal bei Lieferdiensten, seit Uber Eats im Jahr 2018 seine Geschäftstätigkeit in der Schweiz aufnahm. "Wir würden uns wünschen, dass die restliche Schweiz diesem Beispiel folgt und die Einhaltung unserer geltenden Arbeitsrechte sicherstellt," so Bandiera weiter.

Uber Eats hatte seinen Beschäftigten in Genf Ende August überraschend mitgeteilt, dass sie künftig alle reguläre Angestellte von Chaskis SA, einem Schweizer Partnerunternehmen von Uber Eats, sein würden.

Der Kanton Genf hatte App-gestützte Essenslieferdienste im Juni 2019 aufgefordert, dem Gesetz zu entsprechen, indem sie ihrem Personal den Angestelltenstatus zuerkennen. Ein darauffolgendes Gerichtsurteil setzte im selben Monat Uber Eats und seine Konkurrenten zusätzlich unter Druck.

"Wir werden weiter für die Rechte der Beschäftigten bei Uber Eats eintreten. Beschäftigte bei Essenlieferdiensten sollten Anspruch auf alle Leistungen und verbesserten Bedingungen haben, die der nationale Branchenvertrag für den Hotel- und Gaststättensektor vorschreibt," erklärte Bandiera.

"Das ist ein wichtiger Erfolg für diese Beschäftigten und uns alle," freute sich die ITF-Beauftragte für junge Arbeitnehmer*innen in der Verkehrswirtschaft Baker Khundakji. "Uber Eats muss die auf seiner Plattform arbeitenden Personen nicht nur wie Angestellte behandeln, sondern sie auch direkt beschäftigen. Wir werden jede Gelegenheit nutzen, sei es über den Dialog oder im Rahmen von Kampagnen, um Einfluss auf die politischen Regulierungsmaßnahmen zu nehmen und uns für die Vertretung dieser Beschäftigten einzusetzen," fügte Khundakji hinzu.

Uber hat beim Bundesgericht Berufung eingelegt, das voraussichtlich Anfang nächsten Jahres sein Urteil sprechen wird. Es wird als Präzedenzfall für die gesamte Schweiz gelten.

In den Vereinigten Staaten haben indessen Uber und weitere Unternehmen der Gig Economy über 180 Millionen US-Dollar in ihre Gesetzesinitiative gesteckt, mit der sie Kaliforniens historischen Assembly Bill 5 aufheben wollen, der die falsche Einstufung von Beschäftigten, einschließlich derer bei Essenslieferdiensten, als unabhängige Auftragnehmer verbietet.

Die ITF setzt sich in enger Zusammenarbeit mit ihren über 700 Mitgliedsorganisationen mit der Zukunft der Arbeit und ihren Auswirkungen auf Verkehrsbeschäftigte auseinander. Dazu gehört das Engagement für menschenwürdige Beschäftigungsbedingungen für die Arbeitnehmer*innen in der Gig Economy, indem wir ihnen helfen, sich gewerkschaftlich zu organisieren und zu mobilisieren, um auf kommunale, regionale und globale Politik Einfluss zu nehmen.

Weitere Informationen sind erhältlich bei: media@itf.org.uk
 

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