Hintergrund: Asyl, Einwanderung und Verkehrsbeschäftigte
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Regierungen und Medien in aller Welt setzen die kontroverse Debatte fort, was mit Menschen geschehen soll, die auf der Suche nach Asyl in ihre Länder einreisen, häufig auf illegalen Wegen. In kaum einem Land jedoch wird in angemessener Weise über die Rolle der Verkehrsbeschäftigten diskutiert, die ja unmittelbar am Transit dieser Menschen mitwirken. Und von geeigneten Lösungen kann schon gar keine Rede sein.
Warum ist dies ein so wichtiges Thema für die Verkehrsgewerkschaften?
Die meisten Menschen, die versuchen, heimlich oder auf illegalen Wegen in ein Land einzureisen, benutzen beim Überschreiten der Grenze irgendeine Form von Verkehrsmittel. Auf ihrer verzweifelten Flucht vor Verfolgung, Hunger oder Krieg verstecken sich diese Menschen (häufig mit Unterstützung professioneller Fluchthelfer) zwischen der Ladung auf Lkws bzw. in Reise- oder Güterzügen, als blinde Passagiere an Bord von Schiffen, oder sie gelangen mit gefälschten Papieren an Bord eines Flugzeugs. Sehr häufig werden sie daher auf dem Weg in ihr Bestimmungsland von Fernfahrer/innen, Seeleuten, Fahrkartenkontrolleuren, Kabinenpersonal oder anderen Verkehrsbeschäftigten entdeckt.
Die ITF beschäftigt sich seit nunmehr etwa zehn Jahren mit diesem Thema und appelliert an die Regierungen, geeignete Systeme zu schaffen, die die Menschenrechte der Asylbewerber und Einwanderer schützen und gleichzeitig den Rechtsanspruch der Verkehrsbeschäftigten garantieren, ihrer Tätigkeit in einem sicheren Umfeld und ungehindert nachzugehen, ohne dabei ungerechtfertigte Erwartungen erfüllen oder unangemessene Verantwortung übernehmen zu müssen.
Welche Ausmaße hat das Problem?
Etwa 20 Millionen Menschen gelten derzeit als Fall für den UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen, darunter Flüchtlinge aus dem Ausland ebenso wie Vertriebene im eigenen Land. Von den 12 Millionen Flüchtlingen stammen etwa 3 Millionen aus Afghanistan, viele weitere aus Burundi, Irak und Sudan. Weltweit wurden im Jahre 2002 ca. 1 Million Asylanträge gestellt – d. h. Anträge auf Anerkennung als Flüchtling in dem betreffenden Land.
Das Recht, vor Verfolgung, Tod oder Inhaftierung wegen Rasse, Religion, sexueller Orientierung oder politischer Betätigung Asyl zu suchen, ist im Völkerrecht auf Ebene der Vereinten Nationen verankert.
Wann haben Verkehrsbeschäftigte Anlass zur Sorge?
In dem Bemühen, die Zahl der Asylbewerber zu begrenzen, die ihr Land erreichen, belegen viele Regierungen inzwischen die beim Grenzübertritt benutzten Beförderungsmittel mit Strafen. In Griechenland droht allen Beschäftigten, also z. B. Piloten, Schiffskapitänen, Lkw- oder Taxifahrern, die illegale Einwanderer ins Land bringen, selbst wenn dies völlig ohne ihr eigenes Wissen geschah, eine hohe Geldstrafe oder gar ein Jahr Haft. In Großbritannien muss jedes Verkehrsunternehmen, das illegale Einwanderer ins Land bringt, pro "Fahrgast" eine Geldstrafe von £ 2000,- zahlen.
Aufgrund dieser "Unternehmerhaftung" verlangen die Verkehrsunternehmen von ihren Beschäftigten, um jeden Preis zu verhindern, dass Asylsuchende in ihre Fahrzeuge gelangen. Teilweise werden auch Strafen auf die Beschäftigten abgewälzt, vor allem im Straßengüterverkehr. Diese Drohung soll das Fahrpersonal veranlassen, persönlich und gegebenenfalls handgreiflich dafür zu sorgen, dass sich niemand in den Fahrzeugen versteckt, oder blinde Passagiere zu vertreiben.
Es geht also nicht nur um Geldstrafen, sondern auch um Sicherheit?
Ja – die Sicherheit der Verkehrsbeschäftigten ist in jeder Hinsicht gefährdet, wenn Asylsuchende versuchen, in deren Fahrzeugen über die Grenze zu gelangen. In einigen Fällen wurden Verkehrsbeschäftigte von Asylsuchenden bedroht, weil diese befürchteten, dass sie ihre Einreise vereiteln würden.
Von Beschäftigten bei dem Unternehmen, das die Bahnverbindung durch den Ärmelkanaltunnel zwischen Frankreich und Großbritannien betreibt, erfuhr die ITF, dass sie Asylsuchende häufig bei dem Versuch beobachten können, auf einen Zug zu klettern, selbst wenn sich dieser bereits in Bewegung gesetzt hat. Das ist eine Gefahr für den gesamten Zug, einschließlich aller Fahrgäste und des Bordpersonals. Gelegentlich werden Verkehrsbeschäftigte Zeugen horrender, und zum Teil tödlicher, Unfälle, wenn Menschen versuchen, während der Fahrt auf einen Zug auf- oder von einem Zug abzuspringen.
Wo sollten die Verkehrsbeschäftigen die Grenze ziehen?
Viele Verkehrsunternehmen erwarten von ihren Beschäftigten, dass sie die Einreisegenehmigungen, Reisepässe und sonstige amtliche Unterlagen prüfen, die die Reisenden mit sich führen. Das Personal an der Fluggastabfertigung auf Flughäfen ist z. B. häufig gehalten, die Ausweispapiere der Passagiere zu kontrollieren und zu entscheiden, ob die Dokumente echt sind. Auch das Kabinenpersonal in den Flugzeugen hat Anweisung, nach Fluggästen Ausschau zu halten, die möglicherweise den Versuch einer illegalen Einreise unternehmen.
Derartige Aufgaben bringen die Verkehrsbeschäftigten in eine schwierige und nicht hinnehmbare Situation, insbesondere wenn sie eigentlich die Sicherheit der Reisenden gewährleisten sollen. Nach Auffassung der ITF sind solche Verpflichtungen Verkehrsbeschäftigten nicht zuzumuten; sie sollten den im Staatsdienst tätigen Beamten der Einwanderungsbehörden überlassen bleiben. Verkehrsbeschäftigte sind nicht als Mitarbeiter der Einwanderungskontrolle ausgebildet, und niemand sollte von ihnen erwarten, dass sie die Verantwortung für die Grenzüberwachung übernehmen.
Und wie steht es mit dem Auftrag, den sicheren Transport aller Mitreisenden zu gewährleisten?
Dies kann durch die Regierungspolitik im Hinblick auf Asylbewerber in Frage gestellt werden. Nehmen wir z. B. das Problem, mit dem sich Schiffsbesatzungen konfrontiert sehen, wenn sie blinde Passagiere an Bord entdecken oder den Hilferuf eines Schiffes in Seenot auffangen. Gemäß internationaler Übereinkommen einschließlich des UN-Seerechtsübereinkommens (UNCLOS) ist ein Schiff verpflichtet, einem anderen, in der Nähe befindlichen Schiff, das sich in Seenot befindet, zur Hilfe zu eilen. Es kommt jedoch vor, dass Schiffe eine große Zahl von Einwanderern vor dem Ertrinken retten und die Besatzung dann feststellen muss, dass nahe gelegene Länder sich weigern, diese Menschen an Land zu lassen.
In einigen erschreckenden Fällen wurden blinde Passagiere nach ihrer Entdeckung über Bord geworfen, weil dem Kapitän des Schiffes oder der Schifffahrtsgesellschaft im nächsten Hafen eine Geldstrafe gedroht hätte, wenn das Schiff mit einem blinden Passagier an Bord eingelaufen wäre.
Im August 2001 rettete die Tampa, ein unter norwegischer Flagge fahrendes Schiff, in Einklang mit internationalen Übereinkommen 44o Männer, Frauen und Kinder nicht weit von Australien vor der Küste von Christmas Island von einem sinkenden indonesischen Schiff. Aus Angst, dass sie Asyl beantragen könnten, weigerten sich die australischen Behörden, die verzweifelten Menschen an Land zu lassen.
Kommt es aufgrund dieser Schwierigkeiten zu Konflikten zwischen Verkehrsbeschäftigten und Asylsuchenden?
In vielen Einzelfällen waren Spannungen sicherlich unvermeidlich. Die Verkehrsgewerkschaften wollen aber nicht den Asylsuchenden selbst die Schuld für die Schwierigkeiten zuweisen, die sich aus der weltweiten Flüchtlingskrise ergeben. Viele Mitglieder haben vielmehr großes Verständnis für die verzweifelte Lage arbeitender Menschen und ihrer Familien, die sich gezwungen sehen, aus ihrer Heimat zu fliehen – zum Teil, weil sie wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung verfolgt werden.
Wie kann man diesem Problem begegnen?
Die ITF ist der Überzeugung, dass die Regierungen auf internationaler Ebene ordnungsgemäße Asyl- und Einwanderungsverfahren schaffen müssen, die Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsbeschäftigte davor schützen, dass die Verantwortung oder Schuld auf sie abgewälzt wird.
Bei internationalen Organisationen wie z. B. den Vereinten Nationen, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) setzt sich die ITF für internationale Maßnahmen ein, die eine gerechte und menschenwürdige Behandlung für Asylsuchende gewährleisten und sicherstellen, dass Verkehrsbeschäftigten, ihren Arbeitsplätzen und der Integrität des Verkehrsträgers, für den sie arbeiten, kein Schaden droht.
In konkreten Situationen wird die ITF auch bei einzelnen Regierungen vorstellig. Gemeinsam mit angeschlossenen Gewerkschaften aus Belgien, Frankreich und Großbritannien drängt die ITF bei der französischen und britischen Regierung auf eine Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für die Beschäftigten auf der Bahnstrecke durch den Ärmelkanaltunnel, die sich bei Asylsuchenden auf dem Weg nach Großbritannien großer Beliebtheit erfreut.
Sicherer Hafen verweigert
Im August 2001 rettete die Tampa, ein Schiff unter norwegischer Flagge, in Einklang mit internationalen Übereinkommen 44o Männer, Frauen und Kinder nicht weit von Australien vor der Küste von Christmas Island von einem sinkenden indonesischen Schiff.
Aus Angst, dass sie Asyl beantragen könnten, weigerten sich die australischen Behörden, die verzweifelten Menschen an Land zu lassen. Der Kapitän des Schiffes und seine 27 Besatzungsmitglieder waren gezwungen, die Verantwortung für das mit mehreren Hundert Passagieren völlig überladene Schiff zu übernehmen.
Die ITF wies Australien darauf hin, dass es mit seiner Haltung gegen internationale Übereinkommen verstoße und möglicherweise einen gefährlichen Präzedenzfall schaffe, der zur Folge haben könne, dass in Zukunft weitere Rettungsaktionen auf See unterbleiben. Damit stieß die ITF allerdings, ebenso wie ähnliche Appelle aus aller Welt, auf taube Ohren.
Die Tampa musste Christmas Island verlassen. Schließlich wurden die Flüchtlinge, viele davon auf der Flucht vor dem Taliban-Regime in Afghanistan, von einem Militärschiff übernommen, das sie nach Papua-Neuguinea und Nauru brachte. Der Kapitän der Tampa erntete für seine Tat internationales Lob, während Australien generell verurteilt wurde.
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