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Höchstes IAO-Rechtsorgan unterstützt Streikrecht bei Sozialdumping

4 März 2010

We Are On Strike*

Das höchste Rechtsgremium der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hat entschieden, dass bestimmte Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2006 gegen die grundlegendste aller IAO-Normen verstoßen, nämlich das Übereinkommen 87 über die Vereinigungsfreiheit. Der EuGH kam zu der Auffassung, dass das Streikrecht in diesen Urteilen zugunsten des Rechts der Arbeitgeber, sich in anderen EU-Ländern niederzulassen und grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten, aufgehoben wird.

Auf eine von der ITF unterstützte Klage der British Airline Pilots' Association (BALPA) hin forderte der IAO-Sachverständigenausschuss für die Durchsetzung von Übereinkommen und Empfehlungen in seinem Jahresbericht 2010 ferner die britische Regierung auf, ihre maßgeblichen Gesetze für Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen zu überprüfen.

Im konkreten Fall ging es um einen geplanten Streik der BALPA im Jahr 2007 gegen British Airways (BA), die im Ausland ein neues Tochterunternehmen mit niedrigeren Normen gründen wollte. Der Streik musste abgesagt werden, nachdem das Unternehmen gegen die Gewerkschaft eine einstweilige Verfügung beantragt hatte. Gestützt auf zwei neuere EuGH-Urteile in den Fällen Viking und Laval hatte British Airways den Standpunkt vertreten, dass der Streik "unverhältnismäßig" und daher illegal sei. Im Streikfall drohte das Unternehmen der Gewerkschaft mit einer Schadensersatzklage über £ 100 Mio. pro Tag. Die BALPA nahm daraufhin von ihren Streikplänen Abstand, und der Fall kam vor Gericht. Der IAO-Sachverständigenausschuss wies die Auffassung, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit könne zur Einschränkung der Vereinigungsfreiheit herangezogen werden, aufs Schärfste zurück.

In seinem wegweisenden Bericht entkräftete der Ausschuss zudem das Argument der britischen Regierung, die EuGH-Urteile hätten nur beschränkte Auswirkung, da sie sich lediglich auf grenzüberschreitende Konflikte bezögen, wohingegen die meisten Konflikte sich auf rein nationaler Ebene abspielten. Im Bericht heißt es dazu: "Der Ausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass solche Fälle angesichts der aktuellen Globalisierung wahrscheinlich immer häufiger auftreten werden, insbesondere in bestimmten Beschäftigungssektoren wie dem Luftverkehr. Daher können diese Urteile in der Tat katastrophale Folgen für die Möglichkeiten der Beschäftigten in diesen Sektoren haben, mit ihren Arbeitgebern sinnvolle Verhandlungen über Aspekte der Beschäftigungsbedingungen zu führen. Der Ausschuss kommt deshalb zu der Auffassung, dass die Doktrin, die in diesen EuGH-Urteilen zum Ausdruck kommt, in der Praxis voraussichtlich zur erheblichen Einschränkung des Streikrechts führen wird und somit dem Übereinkommen zuwiderläuft."

ITF-Generalsekretär David Cockroft begrüßte die Entscheidung des Ausschusses: "Der Ansatz, dass Arbeitskampfmaßnahmen in Bezug auf die wirtschaftlichen Interessen eines Arbeitgebers nicht 'unverhältnismäßig' sein dürfen, stammt aus den Köpfen der EuGH-Richter im Viking-Fall, in dem die ITF und die Finnische Seeleutegewerkschaft sich als Hauptangeklagte verantworten mussten. Er wurde dann im Laval-Fall aufgegriffen, bei dem u. a. die schwedische Baugewerkschaft im Visier stand. Der Begriff wurde auch von BA als Argument gegen den Streik der BALPA ins Feld geführt und im vergangenen Monat von der Lufthansa verwendet, als deren Pilot/innen einen ähnlichen Proteststreik gegen das Vorhaben ihres Arbeitgebers planten, mit der Gründung ausländischer Tochtergesellschaften vereinbarte Beschäftigungsbedingungen zu unterlaufen. Die ITF und ihr europäischer Arm, die ETF, kämpfen gemeinsam mit ihren Kolleg/innen in anderen Sektoren gegen die Auffassung an, dass die Rechte der Arbeitgeber gegenüber denen der Beschäftigten Vorrang haben. Europa war der Ausgangspunkt, aber inzwischen verbreitet sich diese Auffassung in der ganzen Welt. Aus diesem Grund freuen wir uns sehr, dass das oberste Rechtsorgan der IAO unsere Position unterstützt, und werden nun dafür eintreten, dass sie auf globaler und regionaler Ebene in allen Rechtsnormen setzenden Organen respektiert wird."

 

 




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