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Uber – An die Regeln halten! In Europa und überall!

NACHRICHTEN 16 May 2017

Uber hatte behauptet, lediglich eine Plattform zu sein, die Fahrgästen bei der Suche nach Fahrer/innen helfe und daher von Regelungen für Taxifirmen ausgenommen werden müsse. Die Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs widerspricht dem jedoch. Wenn sich der EuGH in wenigen Monaten in seinem abschließenden Urteil in der Angelegenheit dieser Einschätzung anschließt, müssen nationale Regierungen ihre eigenen Registrierungs- bzw. Betriebsanforderungen auf das Unternehmen anwenden, u. a. in Bezug auf die Erteilung von Betriebsgenehmigungen.

Dazu Mac Urata, der Sekretär der ITF-Binnenverkehrssektionen: "Wir begrüßen diese Stellungnahme. Sie bestätigt aber nur, was schon seit Langem allgemein bekannt ist. Wenn der EuGH diese Auffassung in seinem endgültigen Urteil aufgreift, wird er einen wichtigen Präzedenzfall für die Regulierung der Gig-Economy in den kommenden Monaten schaffen."

"Aber wir wollen uns nicht zu früh freuen. Ich bin sicher, Uber wird alle Anstrengungen unternehmen, um dem endgültigen Urteil eine andere Richtung zu geben."

Umberto de Pretto, der Generalsekretär der Internationalen Straßentransport-Union (IRU), bezeichnete die Stellungnahme als einen wichtigen Schritt zur Schaffung von Wettbewerbsgleichheit zwischen der Taxibranche und den neuen so genannten Fahrdienstanbietern.

Im März zog sich Uber nach einer von der ITF unterstützten Kampagne aus Dänemark zurück. Die ITF unterstützt Beschäftigte weltweit im Kampf gegen Uber und sein Geschäftsmodell, u. a. in Argentinien, Indien und Katar sowie in Japan.

 

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