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ITF ruft Uber zur Änderung seiner Geschäftspraktiken auf

NACHRICHTEN 23 Jun 2017

In einem Schreiben vom 16. Juni 2017 an Uber-Mitbegründer Garrett Camp erklärte ITF-Generalsekretär Steve Cotton, dass diese Veränderungen eine günstige Gelegenheit böten, die "unverfrorene Unternehmenskultur" zu beenden, und bot dafür die Hilfe der ITF an.

"Uber sollte sein destruktives Geschäftsmodell aufgeben, das Arbeitnehmer/innenrechte aushöhlt oder missachtet und Vorschriften, die zum Schutz von Fahrgästen und Verkehrsteilnehmer/innen sowie zur Förderung sicherer, nachhaltiger Verkehrssysteme aufgestellt wurden, zu umgehen sucht," so Cotton.

"Die ITF ist nicht gegen die Nutzung von Technologien des 21. Jahrhunderts, die unsere Verkehrssysteme verbessern. Wir werden jedoch nicht dulden, dass Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen des 19. Jahrhunderts durch die so genannte Gig-Economy wieder aufleben."

"Uber ist ein Verkehrsunternehmen und seine Fahrer/innen sind Angestellte. Diese hart arbeitenden Männer und Frauen haben ein Anrecht auf ein Mindestgehalt, soziale Sicherheit und weitere Sozialleistungen. Sie haben ein Geburtsrecht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen."

Am selben Tag gelang es den ITF-Gewerkschaften Unia, SEV und Syndicom in der Schweiz, eine Kooperation zwischen Uber und der Schweizer Bahngesellschaft SBB, die Uber in ihre Reiseplanungs-App integrieren wollte, zu stoppen. Nun fordern die Gewerkschaften auch die Schweizerische Post auf, ihr Tochterunternehmen Postauto AG zur Löschung von Uber aus ihrer bereits aktiven App zu veranlassen.

Der Sekretär der ITF-Binnenverkehrssektionen Mac Urata erklärte, der Triumph in der Schweiz sei der jüngste Erfolg des weltweiten Gewerkschaftswiderstands gegen das Geschäftsmodell von Uber. Durch diese Erfolge wachse die Zuversicht, Uber zum Einlenken zwingen zu können.

Am 13. Juni befand ein Verwaltungsrichter in New York (USA), dass drei Uber-Fahrer und ihre Kolleg/innen in der Stadt, die unter ähnlichen Bedingungen arbeiten, nach dem staatlichen Arbeitsrecht als Angestellte zu betrachten seien. Mehr dazu hier.

 

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