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ITF fordert Zugang zu Rechtsmitteln für die Opfer von Menschenhandel

NACHRICHTEN 04 Dec 2017

Auf dem UN-Forum zu Wirtschaft und Menschenrechten vom 27. bis 29. November 2017 in Genf (Schweiz) waren der ITF-Rechtsbeauftragte Ruwan Subasinghe und Edwin Atema von der niederländischen ITF-Gewerkschaft FNV an zentralen Podiumsdiskussionen beteiligt.

Subasinghe sprach über Beschwerdemechanismen auf betrieblicher Ebene und den Zugang zu Rechtsmitteln für Opfer moderner Sklaverei in globalen Lieferketten. "Aufgrund ihrer strukturellen Beschaffenheit erschweren es globale Lieferketten den Opfern von Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen, Gerichte anzurufen," so Subasinghe in seinen Ausführungen.

"Gewerkschaften wünschen sich mehr Gesetze wie den US-amerikanischen Trafficking Victims Protection Act, der es den Opfern von Menschenhandel ermöglicht, rechtlich gegen jeden vorzugehen, der wissentlich von der Beteiligung an einem Akt des Menschenhandels oder der Zwangsarbeit profitiert."

"Neue Gesetze sollten ferner sicherstellen, dass Unternehmen, die Verstöße im Bereich der Zwangsarbeit begangen haben, vor die Gerichte des Landes gestellt werden, in dem sie ihren Hauptsitz haben, unabhängig davon, wo die Straftaten begangen wurden."

Edwin Atema, der federführend an der Aufdeckung von Ausbeutung osteuropäischer Lkw-Fahrer/innen in Einzelhandelslieferketten mitwirkte, erklärte, dass diese Menschenrechtsverletzungen sich im europäischen Straßentransport direkt unter unserer Nase abspielen. Im Hinblick auf die Rolle von Gewerkschaften bei der Erleichterung des Zugangs zu Rechtsmitteln forderte er, dass Verkehrsbeschäftigten Gehör geschenkt werden müsse, um dieser Ausbeutung einen Riegel vorzuschieben, und appellierte an sie, sich im Rahmen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu engagieren. Diese zielen auf die Schaffung verbindlicher globaler Normen zur Verhinderung und Eindämmung des Risikos einer Beeinträchtigung von Menschenrechten im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit ab.

Die ITF drängt ferner darauf, dass die Staaten das Protokoll der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu Zwangsarbeit ratifizieren und die Regierungen ein IAO-Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit in den Lieferkette, das beschäftigungsspezifische Aspekte aufgreift, sowie einen verbindlichen UN-Vertrag zu transnationalen Unternehmen und ihren allgemeinen Menschenrechtsbeeinträchtigungen unterstützen.

 

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