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IAO fordert thailändische Regierung zum entschiedenen Vorgehen gegen Zwangsarbeit im Fischereisektor auf

NACHRICHTEN 29 Mar 2017

Die von einem von der IAO eingesetzten dreigliedrigen Ausschuss verabschiedete Entscheidung ist die Antwort auf eine von der ITF und dem Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) im Februar 2016 eingereichte Klage, in der der thailändischen Regierung vorgeworfen wird, den bestehenden Rechtsrahmen zum Schutz thailändischer und ausländischer Fischereibeschäftigter nicht zur Anwendung zu bringen und damit gegen das IAO-Übereinkommen 29 über Zwangsarbeit zu verstoßen.

Die IAO sprach daraufhin in der Angelegenheit die folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus, die die ITF im Hinblick auf die Lösung konkreter Kritikpunkte besonders begrüßt:

  • Die Regierung Thailands wird nachdrücklich dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Arbeitsmigrant/innen den Einsatz von Arbeitsvermittlungen zu regulieren.
  • Sie soll ferner umgehend dafür sorgen, dass in Menschenhandel verstrickte Beamte strafrechtlich verfolgt und wirksame Sanktionen gegen sie verhängt werden.
  • Die Regierung soll auch dafür Sorge tragen, dass die verbreitete Einziehung von Ausweispapieren durch Arbeitgeber gesetzlich verboten, Verstöße untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Sie soll ferner die Kompetenzen von Arbeitsinspektor/innen erweitern, mehr Schulungen für die Aufdeckung von Zwangsarbeit anbieten, Stichproben-Inspektionen einführen und mehr Inspektor/innen einstellen, die die Sprachen der Migrant/innen beherrschen.
  • Die IAO "nimmt mit Bedauern zur Kenntnis", dass die Definition von Zwangsarbeit im Gesetz gegen den Menschenhandel nicht so weit gefasst ist wie im IAO-Übereinkommen, wo der Begriff als "Arbeit, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird" definiert ist, und den Verlust von Rechten und Privilegien oder die Verhängung von Geldstrafen wahrscheinlich nicht einbezieht.

Der Vorsitzende der ITF-Sektion Fischereiwirtschaft Johnny Hansen erklärte in einer Stellungnahme: "Wir freuen uns, dass diese an die thailändische Regierung gerichteten nachdrücklichen Maßnahmenempfehlungen mehrere Punkte aufgreifen, die wir vorgebracht haben."

"Dieser Fokus auf den nationalen Rechtsrahmen und dessen Durchsetzung ist essenziell, um für die zahllosen Arbeitsmigrant/innen im Fischereisektor, die in einer Schlinge der Zwangsarbeit, des Menschenhandels, miserabler Beschäftigungsbedingungen und physischer Misshandlung gefangen sind, wirkliche Verbesserungen zu erreichen."

"Wir erkennen die Fortschritte der thailändischen Regierung an, dieses Urteil zeigt jedoch, dass sie ihre Hausaufgaben noch lange nicht gemacht hat. Wir appellieren an die Regierung, sich mit den Sozialpartnern an einen Tisch zu setzen, um die für die Fischereibeschäftigten so dringend notwendigen Veränderungen herbeizuführen. Wir zählen darauf, dass Thailand nun auch schnellstmöglich das Protokoll und das Übereinkommen 188 über die Arbeit in der Fischereiwirtschaft ratifizieren und umsetzen wird."

Mehr zur Klage der globalen Gewerkschaftsverbände bei der IAO.

Hier der Beschluss der IAO. 

 

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