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EU weitet Bestimmungen zum Beschäftigungsschutz auf Seeleute aus

NACHRICHTEN 06 Jan 2015

Das Recht auf Information und Beratung, auf Betriebsräte sowie Rechte bei Insolvenz des Arbeitgebers, Massenentlassungen und der Veräußerung von Unternehmen sollen nun auf Seeleute ausgeweitet werden, die bislang von den entsprechenden EU-Richtlinien ausgenommen waren.

In einer Erklärung der EU heißt es: "Das wird nicht nur ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern, sondern auch gleiche Rahmenbedingungen im maritimen Sektor Europas schaffen."

Die damit verbundenen Auflagen gelten für alle Schifffahrtsgesellschaften und Fischereiunternehmen in der EU.

Mark Dickinson, der Generalsekretär der europäischen maritimen Gewerkschaft Nautilus bezeichnete den Beschluss als "sehr positives Ergebnis" und gab der Hoffnung Ausdruck, dass die neugefassten Regelungen für Seeleute nun zügig vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Diese würden "zur Förderung der Beschäftigung, verbesserten Lebens- und Arbeitsbedingungen, gebührendem Sozialschutz und einem verstärkten Dialog zwischen den Unternehmensleitungen und den Beschäftigten beitragen," so Dickinson.

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