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Fordert die Luftfahrtbehörde von Kenia auf, das Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft zu respektieren!

09 May 2024

Die kenianischen Zivilluftfahrtbehörde verwehrt über 600 Beschäftigten bei den Flugsicherungsdiensten ihr Grundrecht auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Im Jahr 2023 versuchte das Flugsicherungspersonal, einschließlich Fluglots*innen, und Mitarbeiter*innen der Flugfernmeldezentrale sowie im Bereich Telekommunikation und Flugsicherungstechnik, mit der ITF-Mitgliedsorganisation Transport Workers' Union of Kenya (TAWU) eine Gewerkschaft zu organisieren. Aber ihr Arbeitgeber, die kenianische Zivilluftfahrtbehörde, verweigert ihnen ihre Rechte, indem er sie vorsätzlich falsch als Führungskräfte einstuft. 

Infolgedessen haben diese Beschäftigten kein Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft, weil eine technische Klausel in der kenianischen Charta der Arbeitsbeziehungen besagt, dass Führungskräfte von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ausgeschlossen sind. 

Die kenianische Zivilluftfahrtbehörde hat so viele Beschäftigte auf diese Weise falsch eingestuft, dass es in ihrem Betrieb nun mehr Führungskräfte als Beschäftigte gibt! 

Keine*r dieser Beschäftigten nimmt Führungsaufgaben wahr. Mit dieser Maßnahme soll den Beschäftigten das Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft und damit auf Kollektivverhandlungen und gewerkschaftlichen Schutz entzogen werden. Das Verhalten der kenianischen Zivilluftfahrtbehörde steht im Gegensatz zur Praxis vieler anderer großer Luftverkehrsmärkte. Überall auf der Welt haben die Beschäftigten bei Flugsicherungsdiensten das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten, und Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen werden als konstruktiver Weg zur Gewährleistung hoher Sicherheitsnormen sowie der langfristigen Bindung und Arbeitszufriedenheit dieser sicherheitsrelevanten Arbeitskräfte anerkannt.

Die TAWU kämpft derzeit vor Gericht darum, diese grobe Verletzung der Grundrechte von Arbeitnehmer*innen aufzudecken. Die Beschäftigten bei den kenianischen Flugsicherungsdiensten rufen euch auf, die Petition zu unterzeichnen und ihren Kampf für eine Gewerkschaft zu unterstützen.
 

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Unsere Petition an Emile N. Arao, Generaldirektor, Zivilluftfahrtbehörde Kenia ✍️

Respektieren Sie das Recht des Flugsicherungspersonals auf Gewerkschaftsmitgliedschaft

Als Generaldirektor der kenianischen Zivilluftfahrtbehörde KCAA haben Sie die Macht und die Verantwortung, das Recht der Beschäftigten auf Gewerkschaftsbeitritt zu achten. Wir sind schockiert über die Nachricht, dass die KCAA unter Ihrer Leitung über 600 Beschäftigten bei den Flugsicherungsdiensten dieses Grundrecht verweigert, indem sie sie als Führungskräfte einstuft. 

Diese Beschäftigten nehmen keine Führungsaufgaben wahr und diese Maßnahme zielt bewusst darauf ab, ihnen durch die Nutzung einer technischen Klausel der kenianischen Charta der Arbeitsbeziehungen ihre Gewerkschaftsrechte zu entziehen. 

Dieser Schritt der KCAA steht im Gegensatz zur Praxis anderer großer Luftverkehrsmärkte auf der ganzen Welt und in Afrika. In Ländern wie Australien, Côte d'Ivoire, Frankreich, Senegal, Südafrika und Großbritannien hat das Flugsicherungspersonal das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten. Tatsächlich werden Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen als konstruktiver Weg zur Gewährleistung hoher Sicherheitsnormen sowie der langfristigen Bindung und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten in diesem sicherheitsrelevanten Bereich des Luftverkehrssektors anerkannt.

Für die nachhaltige Entwicklung des kenianischen Luftverkehrs ist es von zentraler Bedeutung, dass die Beschäftigten, die für die Sicherheit am Himmel zuständig sind, ihre Grundrechte auf Gewerkschaftsmitgliedschaft und Kollektivverhandlungen wahrnehmen können. 

Das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen, ist Bestandteil der grundlegenden Prinzipien und Rechte der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bei der Arbeit. Die IAO-Entschließung Nr. 78 über die Vereinigungsfreiheit in wesentlichen Verkehrsdiensten unterstreicht die zentrale Bedeutung einer vollständigen Umsetzung des Übereinkommens Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und des Übereinkommens Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949) von Verkehrsbeschäftigten und verlangt die unterschiedslose Anwendung dieser Übereinkommen im Verkehrssektor in allen Ländern.

Wir rufen Sie auf, diese Rechte des Flugsicherungspersonals in Kenia zu respektieren und:

- das Recht der Beschäftigten bei den Flugsicherungsdiensten auf Gewerkschaftsbeitritt unverzüglich anzuerkennen, 
- sie statt als Führungskräfte korrekt als Arbeitnehmer*innen einzustufen,
- die Anfechtung des Rechtsstreits, in dem es um den Status und die Gewerkschaftsrechte der Beschäftigten geht, durch die KCAA zurückzuziehen. 

 

In Partnerschaft mit der Gewerkschaft TAWU (Kenia)