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Die IMO

Die Rolle der IMO

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ist seit 1958 eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Ihr Hauptsitz ist in London (Großbritannien), daneben bestehen fünf Regionalbüros in Côte d'Ivoire, Ghana, Kenia, den Philippinen sowie Trinidad und Tobago.

Sie hat 174 Mitgliedstaaten und drei assoziierte Mitglieder. Darüber hinaus gibt es über 145 Organisationen mit Beobachterstatus – 64 zwischenstaatliche Organisationen (IGO) und 81 Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) (Stand 2019). Ihre sechs Amtssprachen sind Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.

Die IMO ist die Normierungsbehörde für Sicherheit, Gefahrenabwehr und Umweltschutz in der internationalen Seeschifffahrt. Ihre wichtigste Aufgabe besteht in der Schaffung eines Regulierungsrahmens für die globale Schifffahrtswirtschaft, der gerecht und effizient ist und allgemein angenommen und umgesetzt wird, um einheitliche Rahmenbedingungen schaffen, damit die Verbesserung von Sicherheit, Gefahrenabwehr und Umweltschutz nicht einfach durch Einsparungen und die Beeinträchtigung der genannten Eckpunkte verhindert wird. Ihre Leitungsorgane sind Versammlung und Rat, die mit Mitgliedstaaten besetzt sind. Es gibt fünf Ausschüsse und sieben Unterausschüsse.

Die ITF in der IMO

Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) beteiligen sich als Beobachterdelegationen bei der IMO an Aktivitäten, die in direktem Zusammenhang mit dem Zweck der Organisation stehen. Die Mitgliedschaft wird gewährt, wenn der Organisation bescheinigt wird, dass sie wirklich international ausgerichtet und in der Lage ist, einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit der IMO zu leisten, indem sie technisches Fachwissen und Beratungskompetenz zur Verfügung stellt.

Die ITF wurde als Sozialpartner von verschiedenen UN-Organisationen als würdig anerkannt. Im Wirkungsbereich der IMO, einer Regulierungsbehörde im maritimen Sektor, erhielt die ITF ihren Beraterstatus im Jahr 1961. Wir vertreten die Interessen von mehr als 1 Million internationalen Beschäftigten im maritimen Sektor, indem wir uns für die Sicherheit der Menschen im Seeverkehr einsetzen, unabhängig von ihrem geografischen Standort. Wir erkennen die uns übertragenen verantwortungsvollen Aufgaben und Zuständigkeiten an und sind bestrebt, hervorragende Leistungen zu erbringen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit der Menschen im Seeverkehr auf hoher regulatorischer Ebene in vollem Umfang berücksichtigt wird.

Die ITF-Delegierten bei der IMO kommen aus der ganzen Welt, aus unterschiedlichen Hintergründen, Geschlechtern und Altersgruppen. Solche wirklich internationalen und demokratischen Merkmale sind ein Garant für eine globale Repräsentanz der Beschäftigten im maritimen Sektor und gewährleisten, dass unsere Interessen in hochrangigen Rechtsvorschriften verankert sind.

Die ITF-Delegation nimmt an allen IMO-Gremien teil und arbeitet das ganze Jahr über aktiv in fünf Ausschüssen und sieben Unterausschüssen mit. Je nach ihrer Fachkompetenz arbeiten Delegierte in den Arbeits-, Redaktions- und Fachgruppen der einzelnen Ausschüsse/Unterausschüsse mit. Zur engagierten Tätigkeit der ITF-Delegierten gehört auch die kontinuierliche Zuarbeit zu den Korrespondenz-, Sachverständigen-, Redaktions- und Fachgruppen.

ITF Schifffahrtssicherheitsausschuss

Der ITF-Schifffahrtssicherheitsausschuss ist ein Fachgremium der Seeleutesektion, das eingerichtet wurde, um die Interessen der Seeleute in den einschlägigen maritimen Foren zu vertreten, die ITF-Politik zu fördern und den Schutz oder die Verbesserung der Rechte der Seeleute sowie der Arbeits- und Lebensbedingungen im Wirkungsbereich der IMO und anderer einschlägiger Foren sicherzustellen.

Der Ausschuss legt den Schwerpunkt auf Projekte zur Verwirklichung der Visionen der ITF und zur Verbesserung der Sicherheit und Rechte von Seeleuten. Die Leitprinzipien für die Zusammensetzung des Ausschusses sind:

  • Rechte von Seeleuten und Kriminalisierung,
  • Bemannung und Ausbildung,
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • Arbeits- und Lebensbedingungen,
  • Schiffssicherheit,
  • Sicherheit von Seeleuten,
  • Folgen von Umweltübereinkommen.

Die Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses sind der Lenkungsgruppe des Schifffahrtssicherheitsausschusses übertragen: Die Gruppe wurde eingesetzt, um sich mit vorläufigen Leitlinien und Entscheidungen zu befassen, wobei der*die bevollmächtigte Vertreter*in der ITF bei der IMO Strategien formulieren und dem Ausschuss Empfehlungen zu allen Fragen im Rahmen der oben genannten Leitprinzipien vorlegen soll, die von der Seeleutesektion zu genehmigen sind.